Überwachungstechnologien: Verantworten Hersteller die Wahrung von Menschenrechten?

Überwachungstechnologien, die Europa hergestellt werden, finden Abnehmer auf der ganzen Welt. Auch in nicht-demokratischen Ländern. Was für Auswirkungen hat dieser Handel auf Menschenrechte? Wie steht es mit unternehmerischer Verantwortung? Die Politikwissenschaftlerin Andrea Jonjic kommentiert.

*

Seien es die Überwachungstechnologie der Firma Blue Coat, die Spionage-Software FinFisher der deutsch-britischen Firma Gamma International oder „Analysewerkzeuge“ der französischen Firma Amesys – der digitale Waffenhandel floriert weltweit.

Von „digitalem Waffenhandel“ sollte man deshalb sprechen, weil es genau solche Technologien sind, mit deren Hilfe regierungskritische Aktivistinnen und Aktivisten in Staaten, in denen immer wieder Menschenrechtsverletzungen begangen werden, überwacht, überführt – und dann verhört, verhaftet oder gefoltert werden können. Ägypten, Saudi-Arabien, Afghanistan, Bahrain, China, Irak, Kenia und Russland sind nur einige der Staaten, in die Überwachungs-Software exportiert wird – Software, die auch in Deutschland eingesetzt wird, zum Beispiel als Staatstrojaner.

Im Januar 2013 hatten fünf libysche Staatsangehörige sich als Nebenkläger gegen die Firma Amesys positioniert. Die Aktivisten werfen dem französischen Hersteller von Überwachungstechnologie vor, dem früheren Regime bei Folterungen als Komplize zur Seite gestanden zu haben. Privacy International, die Reporter ohne Grenzen, das European Center for Constitutional and Human Rights sowie Bahrain Watch haben im Februar 2013 Beschwerde gegen Trovicor und Gamma International bei der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, eingelegt.



„Software foltert keine Leute“

Sie werfen den beiden Unternehmen vor, Überwachungssoftware an Bahrain verkauft zu haben, wo diese genutzt wurde, um Aktivistinnen und Aktivisten während der Proteste des Arabischen Frühlings zu überwachen und daraufhin zu verhaften oder zu foltern. Sollte dies bei einer offiziellen Prüfung verifiziert werden, verstießen die Unternehmen gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, da sie zu Verletzungen von Menschenrechten beitragen.

Martin Münch, Geschäftsführer von Gamma, sagte nach dieser Beschwerde gegenüber heise online, „die Skandalisierung seines Unternehmens überrasche ihn, Software foltere keine Leute.“ Ja, Software kann keine Menschen foltern. Software kann diktatorischen Staaten jedoch äußerst hilfreich dabei sein, Menschen auszumachen, die sie foltern können.

Denn, auch wenn der Einsatz von Spähsoftware in Demokratien oftmals bereits diskussionswürdig ist, sind solche Techniken in den Händen repressiver Staaten eindeutig Mittel zur Verletzung der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit, die so auch genutzt werden. 

Die Rechtmäßigkeit des Exports von Überwachungstechnologien wird mit dem Dual-Use-Argument begründet, also damit, dass die Software durchaus für zivile Zwecke eingesetzt werden könnte und deshalb exportiert werden darf.

Über den zivilen Zweck hinaus

Die zivile Nutzung wird in der Öffentlichkeit in den Vordergrund gestellt. Was Länder wie Syrien in Zeiten des Bürgerkrieges mit Überwachungstechnik anstellen, dafür braucht es wenig Phantasie. Die Nutzung für zivile Zwecke jedenfalls ist es nicht. 

Verschiedene Herangehensweisen stehen im Raum: beispielsweise den Handel mit Überwachungssoftware stärker zu kontrollieren und in die Export-Bestimmungen über Waffen und Rüstungsgüter aufzunehmen.

Oder aber die Anbieter von Überwachungs- und Spionage-Software per Gesetz zu zwingen, ihren Quellcode offenzulegen, damit alle Funktionen der Software bekannt sind und bewertet werden können. Was jedoch wirklich fehlt, ist die gesellschaftliche und politische Debatte zu diesem Thema. Von der Bundesregierung hieß es im März 2011: Die Ausfuhr von Technologie zur Störung von Telekommunikationsdiensten sowie Techniken zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs unterliegt grundsätzlich keiner Genehmigungspflicht.

Wenn es um Menschenrechtsfragen geht, wird von Regierungsvertretern auf die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 verwiesen. Schließlich heißt es dort: Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden.

Exportkontrollen für Überwachungstechnik?

Auf der geltenden Kriegswaffenliste finden sich jedoch keine Überwachungstechnologien. Software wird überhaupt nicht als „Waffe“ gesehen und gilt damit nicht als Rüstungsgut. Es gibt Politikerinnen und Politiker, auch in CDU und FDP, die schärfere Regeln und Ausfuhrkontrollen fordern. Und auch das Europäische Parlament thematisierte bereits Exportkontrollen für Überwachungstechnik.

Nachdem sich Außenminister Westerwelle im September 2012 dafür ausprach, Technologien zur Internet- und Mobilfunküberwachung in die existierenden Sanktionen gegen den Iran und Syrien aufzunehmen, kamen erste Hoffnungen auf, dass dies auch generelle Exportkontrollen bedeuten könnte. Doch diese sind Aufgabe des Wirtschaftsministeriums – und dort sperrt man sich dagegen.

Während also überall die neuen Möglichkeiten der Partizipation durch das Internet und die demokratisierende Wirkung neuer Medien gelobt werden, lehnt die Bundesregierung es ab, eine Debatte über Überwachungsexporte zu führen und schweigt sich über das Thema aus. Als der Staatstrojaner entdeckt wurde, war der öffentliche Aufschrei groß – wenn es aber um Überwachung in repressiven Staaten mit zumeist schlimmeren Folgen für die Überwachten geht, dann gibt es hier und da mal einen Artikel. Aber das ist längst nicht genug, um eine so wichtige Debatte am Leben zu halten.

Anm.d.Red.: Der Beitrag entstand im Rahmen des Projekts Die Rückeroberung des Öffentlichen, eine Veranstaltung des Goethe-Instituts in Kooperation mit der Akademie der Künste, Berlin. Zu privater Nutzung von Überwachungstechnologie hier ein Bericht aus Nord-Brandenburg. Das Foto stammt von Henry Lydecker und steht unter einer Creative Commons Lizenz.

6 Kommentare zu “Überwachungstechnologien: Verantworten Hersteller die Wahrung von Menschenrechten?

  1. Das demokratische Prinzip / Demokratieprinzip / Rechtsstaatsprinzip in Grundgesetz und Verfassungen hat mehr mit Schwachsinn oder Selbstliebe (Narzissmus) der Herrschenden zu tun, als mit Demokratie.

    Bei der Konstruktion unserer Gesellschaftsform wurde dummerweise die Philosophie des von 1632 bis1704 lebenden John Locke ( http://de.wikipedia.org/wiki/John_Locke ) verwirklicht. Dementsprechend wird ein simpler Legitimationszusammenhang des Volkswillens mit Amtsträgern behauptet (weiteres unter http://www.gewaltenteilung.de/haeuser2.htm ). Das von Locke erwähnte Widerstandsrecht ( http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Das_Widerstandsrecht_bei_John_Locke )wurde in Art. 20 GG aufgenommen.
    Weiter wurde bei der Konstruktion unserer Gesellschaftsordnung dummerweise davon ausgegangen, dass sich z.B. mit dem Grundgesetz und mit dem Wahlsystem (Bundestagswahl, Landtagswahl) das Handeln des Machtapparates einschließlich der Richter dem Volkswillen entsprechend programmieren lässt, wie das bei Maschinen bzw. Computern machbar ist und dass sich der Machtapparat selbst entsprechend kontrolliert und programmiert. Es geht aber nicht, dass sich ein Machtapparat selbst kontrolliert und dabei freiwillig Machteinbußen hinnimmt.
    Beim Aufbau unserer und aller Gesellschaftsordnungen wurden den Menschenrechten entgegenstehende Verhaltensweisen wie das Hörigkeits- und Unterjochungsverhalten, vgl. z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html , die Förderung von Heuchelei und Ächtung von Kritikern, vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm sowie die Gruppenaggressivität (vgl. z.B. http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf , Ämterpatronage, Justizkumpanei) übersehen. Dafür wurde mit unserem „Demokratieprinzip“ dem Narzissmus, der Selbstliebe ( http://de.wikipedia.org/wiki/Narzissmus ) der Herrschenden und ihrer Gruppen gehuldigt. Wegen der im Grunde edlen menschlichen Natur wäre das demokratische Prinzip ausreichend, um den Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet wären, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ).
    Narzissmus ist für den Selbsterhalt notwendig, er ist aber für Rechtsanwendung untauglich. Ausschnitte aus Rezensionen zum Buch „Die narzisstische Gesellschaft: Ein Psychogramm“:
    Herr Maaz hält sich nicht bei “bequemen” Symptomen wie gierigen Bänkern, korrupten Politikern oder allgemein den “Verbrechern da Oben” auf, sondern zeigt, das diese Auswüchse nur in Verbund mit willigen Erfüllungsgehilfen, sprich (mehr oder weniger) UNS ALLEN möglich sind …. Viel zu oft werden narzisstische Typen umjubelt und gefördert – in Politik, Beruf und im Privatleben. In einer Welt, in der es nur noch auf die richtige Selbstdarstellung ankommt, scheint jedes Mittel recht. … Auch wenn Leichen den Weg der Narzissten pflastern, sie haben Erfolg. Weil das System auf Selbsterhalt ausgerichtet ist. Und so lange Narzissten bis in die Spitzen der Welt-Politik sitzen, werden sie sich in Amt und Würden erhalten. Neuen Gesellschaftsformen bleibt damit der Weg versperrt. Ein Graus! Missbrauch einer ganzen Welt.
    Es geht nicht darum, ob Amtsträger von Gott (Monarchie) oder vom Volk legitimiert sind, sondern ob sie sich an Verfassung, Gesetz und Recht halten.
    Da bei unserer Gesellschaftsform die Verhaltensgesetze, insbesondere der Narzissmus nicht beachtet wurden, ist auch die Konstruktion unserer Gesellschaftsordnung untauglich und zum scheitern verurteilt.
    Es kann bei den Staatsapparaten, bei Kriminellen und auch beim Volk ein Verhalten wie im Tierrudel beobachtet werden. Als Leitwolf, dem die anderen des jeweiligen Rudels folgen, fungiert der erste bzw. der dominanteste Amtsträger, Richter, Mafiaboss, Revolutionär usw.. Der Wolf offenbart die Natur des Menschen (vgl. http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/verhaltensforschung-woelfe-verraten-natur-des-menschen-a-855853.html ).
    Das Ergebnis des Rudelverhaltens und der Selbstliebe des jeweiligen Rudels des Staatsapparates ist z.B., dass Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Amtsträger bekanntlich „formlos, fristlos, fruchtlos“ sind. Gleiches kann man in der Regel bei anderen Rechtsmitteln beobachten. Dokumentationen über die Richterwillkür bzw. Justizkumpanei gibt es in Massen, z.B. unter http://unschuldige.homepage.t-online.de/ , http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf , http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 , http://volksbetrugpunktnet.files.wordpress.com/2012/12/justiz.pdf , http://www.politaia.org/politik/fall-mollath-offener-brief-des-richter-i-r-heindl-an-beate-merk/ , http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 , http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 , http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_304.pdf , http://www.gustl-for-help.de/ .
    Übrigens bekommen wir auch beim Bundesverfassungsgericht, das mit Richtern besetzt ist, die von der Bundesregierung ausgewählt wurden, immer weniger Rechte. Erfolgsquote 1999 nur 3% vgl. http://www.uni-bielefeld.de/presse/fomag/S22_27.pdf , 2006 viel weniger, nämlich 0,2 – 0,3%, vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 und jetzt vielleicht 0,03 %? Die Erfolgsquoten stimmen mit der selbstgefälligen Grundhaltung, dem Selbstlob der Bundesregierung überein, der Staat erhebt sich über die Bürgerrechte, deutet das Grundgesetz um und baut einen Überwachungsstaat auf (vgl. auch Stimmen der Opposition aus dem Bundestag http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html und https://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 ).
    Ein SPD-Politiker und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag zum Fall Mollath: “Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag”- http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html . Auch aus anderen Fällen ist das Bestrafen, Verrückterklären, Wegsperren, Entzug der Anwaltszulassung u.ä. von Regimekritikern bekannt. Bekannt sind u.a. die Fälle der Rechtsanwälte Rolf Bossi ( http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi ), Claus Plantiko (z.B. http://wikimannia.org/Claus_Plantiko ), Friedrich Schmidt – http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
    Es fällt auf, dass regelmäßig Politiker der jeweiligen Regierungsparteien bevorzugt Bürgerrechte abschaffen und die unterlegenen Parteien der Opposition halten eher zum einfachen Volk. (vgl. http://www.buergerrechte-waehlen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=25&Itemid=40 und http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesregierungen , http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108124972/Bundestag-verkauft-Buergerrechte-in-nur-57-Sekunden.html und http://www.tagesschau.de/inland/meldewesen102.html .
    Die selbstgefällige Grundhaltung des Machtapparates tritt nicht nur bei der Bundesregierung, sondern den von ihr legitimierten Amtsträgern in Erscheinung. Man kann das bei Rechtsmitteln und Petitionen aller Art beobachten.
    Wir haben eine bürokratische Diktatur, verbunden mit einer erheblichen Propaganda und einem Moralismus, der uns die freie Rede weitestgehend verbietet. Der breiten Masse ist es leider noch egal, was passiert. Alle verschließen fest die Augen, um nichts tun zu müssen und die Medien werden ihrer Aufgabe zur Aufklärung nicht gerecht. Es ist politisch gewollt, dass die Leute für dumm und blöd gehalten werden. Die Medien sind fest verbunden mit den Mächtigen und die lassen es nicht zu, dass sich kritische Journalisten frei entfalten können. Der faktische Souverän sind die Finanzmächte geworden. Unser entgrenzter Kapitalismus ist zum scheitern verurteilt. Wir müssen uns unsere Freiheit nehmen. Aber die Menschen sind allzu ängstlich und zurückhaltend und sie meinen, dass es uns gut geht, obwohl der Niedergang zu spüren ist. Der wirtschaftliche Niedergang kommt bestimmt, wodurch das politische System unsicher wird. Prof. Schachtschneider ruft zum Widerstand – http://www.mach-die-augen-auf-und-tu-was.de/auf-dem-weg-in-die-eu-diktatur-prof-schachtschneider-ruft-zum-widerstand/ . Bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption systematisch (vgl. http://www.zeit.de/2012/29/Banken ).
    Ich meine, dass die Gruppe der Amtsträger ein mächtigerer Souverän ist, der zur Unsicherheit des politischen Systems beiträgt. Denn die Exekutive (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive ) dominiert alles. Die Politik verliert ihre Legitimation. Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als die STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http://politikforen.net/showthread.php?131970-Die-deutsche-Polizei-l%C3%B6st-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat .
    Der Staat (besser: die Obrigkeit) wacht demnach, ob Bürger die richtige Gesinnung und das richtige Verhalten an den Tag legen, die er für richtig hält. Damit ist zugleich eine Art Sanktions- oder Strafrecht für ungebührliches, eigenwilliges Verhalten der Untertanen in das staatliche Sicherungssystem eingeführt worden.
    Das Recht wird von den Gruppen der Finanzverwalter und der Rechtsanwender aus niederen Beweggründen missbraucht und der Untertan hat dieses Verhaltens offenbar für gut zu finden.
    „… Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert. …. Die Bürger sind aufgerufen, sich am Widerstand gegen die bestehenden und uns erwartenden Verhältnisse zu beteiligen. …“ ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ )
    Vorstehendes entspricht auch meinen Erfahrungen. Sogar in Rechtsstreitigkeiten gegen (milde verurteilte) Betrüger wurde ich von den Organen der Rechtspflege (Richter und Rechtsanwälte) noch angeschmiert und abserviert. Rechtsanwälte machen mit, da in Anwaltskreisen der richterliche Liebesentzug gefürchtet wird, der einen keinen wichtigen Prozess mehr gewinnen lässt, vgl. http://www.razyboard.com/system/morethread-schrottimobilien-patientfuerpatient-906595-4378610-0.html .
    Lösungsvorschlag gegen die Lust auf Unterjochung, Willkür, Machtmissbrauch, Rechtsbeugung, Betrug, Heuchelei, Kumpanei u.ä der herrschenden Oberschichten:
    Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
    Erst einmal sollte über das Mehrparteiensystem friedlich auf eine Verwirklichung von Menschenrechten hingewirkt werden.
    Es sollte eine Partei sein, in der nicht- wie bei den etablierten Parteien- Nutznießer, sondern Geschädigte des Machtmissbrauchs organisiert sind. Die Grundrechtepartei ist z.B. gegen Rechtsbeugung ( http://grundrechtepartei.de/Rechtsbeugung ) und gegen den Hochverrat gemäß § 81 Abs. 1 Ziff. 2 StGB durch das Bundesverfassungsgericht in Sachen ESM-Vertrag bzw. Fiskalpakt ( http://grundrechtepartei.de/Expertise:%C3%9Cberpositives_Richterrecht ).

  2. Der oben stehende Kommentar ist nicht von mir sondern von einem Waldemar Schönbeck.
    Dieser benutzt derzeit scheinbar meinen Namen. Ein Ermittlungsverfahren gegen diesen wird eingeleitet!

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.