Als Baby schaut man noch unbescholten in die Welt. Lebt in den Tag hinein, hat mit Technik und Informationsflut nichts am Hut. Doch das ändert sich gerade: In Berlin wird Neugeborenen neuerdings eine “Screening-ID” zugewiesen. Damit kann der Staat besser kontrollieren, ob Kleinkinder alle nötigen ärztlichen Untersuchungen erhalten. Diese Kontrolle ist einigen Fällen sicherlich notwendig – und hinterlässt dennoch ein seltsames Gefühl.
Kürzlich hat sich ELENAs kleine Schwester bei uns vorgestellt. Liebreizend wartete sie im Briefkasten mit der unverfänglichen Anschrift “An die Eltern von Josephine Luzia Mierau”. Was sich so niedlich nach dem Brief einer Sandkastenbekanntschaft anhörte, entpuppte sich jedoch als Anschreiben zum Etikettenbogen der Charité.
Gerade noch waren die Gesichter der Eltern verzückt ob des wartenden Geheimnisses des Briefes, Sekunden später herrschte einziges Gedankenchaos durch “Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes”, “Etikettenbogen mit Identitätsnummer” und “Screening-ID”.
Staatlich geprüftes Wohlergehen
Seit Anfang 2010 ist das Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es – nomen est omen – Kindern und Jugendlichen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen und sie vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen.
Erreicht werden soll dies unter anderem durch eine Steigerung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen. Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 werden in bestimmten Zeitabständen von der Geburt an bis zum 64. Lebensmonat des Kindes von einem Arzt durchgeführt. Dabei wird die allgemeine Entwicklung des Kindes überprüft und abgefragt, wodurch Entwicklungsstörungen und Krankheiten frühzeitig erkannt werden sollen.
Da die Teilnahme an den freiwilligen Untersuchungen jedoch mit steigendem Alter abnimmt und generell auch einige Kinder von Anfang an nicht vorgestellt werden, wird nun durch eben jenes Gesetz Abhilfe geschaffen: Neugeborene erhalten ab dem 1. April 2010 bei der Geburt eine Screening-ID, bestehend aus einer zwölfstelligen Ziffernfolge mit drei Prüfziffern.
Werden die Maßnahmen helfen?
Nach jeder Früherkennungsuntersuchung von U4 bis U9 übermittelt der Kinderarzt einen Barcode-Aufkleber an eine zentrale Stelle an der Charité samt Bezeichnung der durchgeführten Untersuchung und dem Untersuchungsdatum. Eltern, die ihre Kinder nicht vorgestellt haben, werden an die ausstehende Untersuchung erinnert.
Nach Ablauf einer Nachholfrist wird durch die Zentrale Stelle der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des jeweiligen Bezirksamtes informiert, welcher dann den Eltern einen Hausbesuch und “bei Bedarf Beratung und Unterstützung” anbietet.
Wir alle hoffen und wünschen natürlich, dass Maßnahmen wie diese helfen, um Kindern wie Kevin und Lea-Sophie rechtzeitig zu helfen, dass rechtzeitig hingesehen wird, wo dies doch viel zu selten der Fall ist. Dennoch bleibt ein schales Gefühl in der Magengegend zurück. Auch Kinder sind nun Zahlenreihenfolgen – und das Wohlergehen wird mit Barcode verwaltet.
Warum sollten ausgerechnet Kinder oder Babies von der Informatisierung der Gesellschaft ausgeschlossen werden?
Irgendwie kommt mir bei dem Thema die Apokalypse in der Bibel ins Gedächtnis. Und wie war es mit dem Zeichen des Tiers? Auch wenn einige darüber schmunzeln, so sollte man von so etwas die Finger lassen!
Ich werde Widersprechen. Habe ich gegen Steuer ID auch gemacht und wird bis zur Entscheidung beim BGH ausgesetzt.
Lasst euch nicht immer alles gefallen!!!