Kinder brauchen Eltern. Auch nach einer Trennung oder Scheidung. Der “Neue Vater”, der nach dem Bruch Verantwortung für die Kinder übernehmen möchte, ist unserer Gesellschaft so gut wie fremd. Das Ergebnis: In gerichtlichen Verfahren werden Blankoschecks ausgestellt, die den Umgang von Vätern mit ihren Kindern praktisch unmöglich machen. Der Soziologe und Berliner Gazette-Autor Michael Knoll stellt gemeinsam mit Nicole Renvert Lösungsansätze zur Diskussion.
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Wenn Beziehungen zerbrechen, ist dies für die Kinder am schwersten zu verkraften. Sie werden einem Prozess ausgesetzt, dessen Dynamik und Ausgang sie kaum mitgestalten oder bestimmen können. So vernünftig die Idee vieler sich-trennenden Paare ist, das Beste für die Schwächsten in diesem Prozess zu wollen, und vor allem an das Wohl der Kinder zu denken, so irrational und nicht selten egoistisch ist dann die Umsetzung dieses Wunsches in die Praxis. Wer definiert, was für das Kind das richtige ist? Ein ganzer Apparat ist damit beschäftigt, die Deutungshoheit darüber zu erlangen, was das Wohl des Kindes nun eigentlich ist. Dabei setzen sich immer noch überholte Rollenvorstellungen durch. Diese werden zwar in der Gesellschaft schon lange anders gelebt, bestimmen aber in der juristischen Praxis und der politischen Diskussion die Auseinandersetzung um das Kind. Und darüber wird eins vergessen: Kinder brauchen Eltern. Beide.
Ein „neuer“ , also moderner Vater, der nach der Trennung nicht mehr, aber auch nicht weniger als mindestens die Hälfte der Zeit mit seinen Kindern verbringen und Verantwortung für diese übernehmen will, ist immer noch suspekt. Ihm wird mit Vorbehalten begegnet, er muss sich im Umgangsverfahren oft von Anfang an verteidigen, gegenüber Ämtern, Verfahrenspfleger*innen, Richter*innen und Gutachter*innen. Unabhängig davon, wer wen verlassen und die Beziehung beendet hat. Unabhängig davon, wie engagiert Väter für ihre Kinder waren und bleiben wollen. So oder so, Väter sind suspekt, engagierte Väter umso mehr.
Die Gala bewundert die neuen „Superdaddys“, wie den Fußballspieler Ronaldo, und feiert die alleinerziehende Frau, die keinen Mann braucht. Doch obwohl etwa die Schauspielerinnen Sharon Stone, Charlize Theron und Sandra Bullock, dies als „neuen Trend aus Hollywood“ (MySelf) vorleben, hat sich doch noch nicht viel geändert. Es gibt eine Art alten, altbackenen Feminismus, einen Feminismus, der das Neue will, zu Recht, und dennoch das Alte nicht abgeben möchte, also das gängige Modell des Vaters, der nur am Rande in die Kindererziehung und -betreuung einbezogen wird. Und auch entsorgt werden kann, als Vater, nicht aber als Geldgeber.
Egalität und Rollenmuster
Das Neue ist die selbstverständliche Egalität von Frauen und Männern, eine Egalität, die auch Männern viel abverlangt, zu Recht. Männer können dabei aber auch viel hinzugewinnen, indem sie die überholten Rollenmuster der letzten Jahrhunderte überwinden. Männer sind auf dem Weg, nicht alle, aber etliche, zu oft als Getriebene, zu selten als Treiber. Der Fortschritt ist eine Schnecke, langsam, aber erfolgreich. Und selbstverständlich stehen Männer, hier die Väter, in der Pflicht. Doch dieser Pflicht nachzukommen ist oftmals nicht einfach. Gerade bei oder nach Trennungen. Einer zieht, der andere hält fest. Bis einer loslässt. Und dabei oft verliert.
Häufig haben Versuche, der Noch- oder Exfrau, den ehemaligen Partner als Vater zu diskreditieren, erheblichen Erfolg. Als besonders mütterlich wird sogar der Wunsch der Mutter akzeptiert, Geschwister voneinander zu trennen. Ein Geschwisterteil sieht ihre Mutter nun häufiger als ihren Vater, aus „geschlechts- und individuationsspezifischen Gründen“. Wäre der Vater der Empfehlung des psychologischen Gutachters, der den Wunsch der Mutter aufgenommen hatte, nicht gefolgt, dann hätte das zweite Geschwisterkind trotz seines klar formulierten Wunsches – vor einer Verfahrenspflegerin, einem Gutachter und zwei Richtern – seinen Vater ebenfalls weniger häufig gesehen.
Im zweiten Beispiel bestätigte ein über Monate erstelltes Gutachten dem Gericht, dass der Wunsch der Kinder, den Vater nicht zu sehen, nicht autonom sei, sondern dem Willen der Mutter entspräche, jeden Kontakt zum Vater abzubrechen. Es gäbe keinerlei Bindungstoleranz der Mutter dem Vater gegenüber. Die Konsequenz: Die Mutter durfte weiter entscheiden, ob der Vater die Kinder sehen durfte. Und genau das wollte sie nicht. Und dabei blieb es. Die Botschaft, die aus beiden Fällen deutlich hervortritt, lautet: Väter sind hier Erziehungsberechtigte zweiter Klasse, mitunter nicht einmal dies. Und: Die Meinung der Kinder hat keinerlei Bedeutung im Verfahren.
Recht der Väter: Theorie vs. Praxis
Die Chancen für Väter, ihre Rolle nach Trennung und Scheidung weiterzuführen, sind, wie zahlreiche Gespräche, Recherchen und Interviews zeigen, miserabel. Da mag der Europäische Gerichtshof stets die Rechte der Väter stärken, die Praxis in Deutschland wird weiterhin von einem Familienbild geleitet, gegen das emanzipierte und selbstbewusste Frauen eigentlich vorgehen. In Deutschland, aber gerade auch in der so „familienfreundlichen“ Stadt Berlin offenbart sich ein eklatantes Versagen des Justizwesens, bestehendes Recht auch in die Praxis umzusetzen.
Anders formuliert: Es wird in einem Klima entschieden, das den Vater als Aggressor, die Mutter aber als sakrosankt behandelt, insbesondere dann, wenn diese zu Haus geblieben ist. Da wird ein unterhaltszahlender Vater auch schon einmal vor die Wahl gestellt: Verzichtet er auf sein Umgangs- und dann auch Sorgerecht, lässt die Kinder auf Nimmerwiedersehen mit der Mutter ans andere Ende der Welt ziehen, dann käme man ihm, so das Gericht, auch finanziell und im baldigen Aussprechen der Scheidung entgegen. Begründung: Die Mutter will einfach nicht, dass der Vater die Kinder sieht. Hier führt nicht Brecht Regie, hier schreibt Kafka das Drehbuch: „Sie können nicht gewinnen, egal, was sie anstellen“.
Die Rechtstheorie ist der Rechtspraxis weit voraus. Diese Rechtspraxis „fördert“ den Prozess der Entfremdung, ja bis hin zum endgültigen Kontaktabbruch zwischen Vätern und Kindern. Akteure in diesem oft jahrelangen Spiel: Überforderte und überarbeitete Sozialarbeiter bei Jugendämtern, naive und konfliktscheue Gutachter sowie schwerfällige Richter, die mit der Situation intellektuell und empathisch überfordert sind und sich zudem nur ungern gegen die eigene Behördenkultur wenden. Diese ist von uralten, längst widerlegten Rollenklischees geprägte, die immer noch die Frau als Opfer, den Mann als Täter sehen. Und die Kinder als Kriegsbeute behandeln.
Die Konsequenz: In gerichtlichen Verfahren werden Blankoschecks ausgestellt, die den Umgang von Vätern mit ihren Kindern praktisch unmöglich machen. Den ersten Blankoscheck erhalten die Mütter, sie gelten von Natur aus um das Wohl des Kindes bemüht, während bei den Vätern Zweifel angesagt sind. Den zweiten Blankoscheck erhalten die Behörden, insbesondere die Jugendämter, der es ihnen erlaubt, bei komplexeren Fällen wegzusehen. Minderjährige, aber in der aktuellen Rechtslage mündige Kinder können dann entscheiden, wie ihre Gefühlswelt in Ordnung kommt. Das bedeutet oft den Kontaktabbruch mit einem Elternteil, um den anderen nicht zu enttäuschen. Mit 12 Jahren können sie sagen, ob sie den Vater weiter sehen wollen oder nicht. Sagen sie nein, werden sie nicht wieder gefragt. Sie sind ja dann mündig. Und das Jugendamt kann die Akte schließen.
Mediation und psychologische Gutachten
Den dritten Blankoscheck bekommen die vom Gericht beauftragten Vereine, die eine Mediation zwischen den Eltern durchführen sollen oder Einrichtungen, die psychologische Gutachten erstellen. Auch wenn ihre Empfehlungen und Bemühungen nahezu ohne Konsequenzen bleiben oder auch vor Gericht letztlich keine große Rolle spielen, werden sie weiterbeschäftigt und vor allem weiterbezahlt. Ihre Empfehlungen haben selten Konsequenzen für die Mütter, häufiger für die Väter. Setzt der Vater den Mediationstermin aus, ist er nicht kooperativ.
Wenn sich etwa die Mütter der empfohlenen Mediation verweigern, hat dies keine Konsequenzen. Erstellen Psychologen eine Analyse, dass die Kinder unter der Trennung vom Vater leiden, hat ein solches Gutachten kaum Bedeutung. Besonders erstaunlich: In der Zeit der Begutachtung wird das Umgangsrecht des Vaters von Berliner Gerichten über Monate ausgesetzt, obwohl dieser den Umgang nicht boykottiert. Die Entfremdung zwischen Kindern und Vätern ist dann unausweichlich.
Den vierten Blankoscheck erhalten die vom Gericht eingesetzten Verfahrensbegleiter/innen. Sie sollen als „Anwalt/Anwältin des Kindes“ für das Wohl des Kindes einstehen und eine neutrale Vermittlerposition einnehmen. Übernimmt diese vorbehaltlos und von Anfang an unkritisch die Position der Mutter, ohne sich die Argumente des Vaters anzuhören oder mit diesem in Kontakt zu treten, kann eine solche Verfahrensbegleiterin nicht einmal wegen Befangenheit abgelehnt werden. Oft sind es nur eine Handvoll Personen, die diese Rolle im Auftrag der Berliner Gerichte wahrnehmen und deren Qualifizierung für diesen sensiblen Bereich kaum erkennbar ist. Auch wenn diese nachweislich bei anderen Verfahren versagt haben, werden sie ohne Kontrolle in neuen Verfahren wieder eingesetzt.
Die Verteilung dieser Blankoschecks ist frustrierend und ein großes Unrecht. Einige der Beteiligten können sich aber damit trösten, dass sie finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen vom Staat bekommen, die so angelegt sind, dass sie keinerlei Erfolg vorweisen müssen und daher nicht um ihre Finanzierung oder Weiterbeschäftigung bangen müssen. Frustrierend ist dies vor allem für die Väter, die sich von all den Gesprächen, Kursen und Mediationen erhoffen, dass sie möglicherweise ihre Kinder wieder oder öfter sehen. Und damit aus ihrer Rolle als Bittsteller entlassen werden und ihnen Recht widerfährt.
Rollenbild: Versorger
Frustrierend müsste dies für den Steuerzahler sein, dessen Geld an ganz falscher Stelle ausgegeben und an völlig falscher Stelle eingespart wird. Freie Träger für Mediation und betreuten Umgang gibt es zahlreiche – aber auch diese geben offen zu: Wenn die Mutter den Umgang nicht will, dann können sie nichts machen. Besonders bitter ist, dass die verantwortlichen Behörden und Gerichte auch dies offen zugeben und trotzdem nichts unternehmen, damit die Väter – und die Kinder – zu ihrem Recht kommen.
Und letztlich ist es auch hier wieder das alte Rollenklischee, das eigentlich keiner mehr bedienen möchte: Wird der Unterhalt bezahlt, hält sich der Staat bei der Durchsetzung der Regeln an den Unterhaltszahlenden, bürdet ihm Pflichten auf, verlangt Gehorsam. Recht auf Umgang gibt es dadurch nicht. Und eine Mitbestimmung des Kindes in diesem Szenario auch nicht. Denn die Person, die Unterhalt zahlt, kann in der Regel auch weniger Zeit mit dem Kind verbringen. Oder eben auch gar keine. Und dies in einer Phase, wo in jeder Minute der Trennung um das Kind gebuhlt und gepokert wird. Hier zieht, nicht immer, aber sehr oft derjenige, der auf das klassische Rollenbild des Versorgers festgelegte Part den Kürzeren. Und verliert. Fast immer dann auch die Kinder.
Das Engagement der vielen Vätervereine, wie etwa „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ sowie die Blogs und Internetbeiträge verzweifelter Väter zeigen, dass sie sich keineswegs abwenden, weil sie ihr Interesse an den Kindern verlieren. In der Regel sind die Väter ihrer Ohnmacht, ihres Kummers und ihrer Wut alleine ausgeliefert, oft genug selbstgewählt. Trennungen sind für Männer immer noch mit Scham konnotiert, vor allem, wenn sie verlassen werden. Verliert ein Vater die Sorge, haftet ein gesellschaftlicher Makel an ihm. Und statistisch ist es immer noch so, dass Trennungen und Scheidungen häufiger von Frauen ausgehen. Männer flüchten, ganz Mann, in Einsamkeit und in einen beruflichen Funktionsmodus und kreieren damit Strukturen von Abhängigkeit, Ausbeutung und Entfremdung, die sich gerichtlich nachteilig für sie auswirken.
“Wohl des Kindes”
Auf der Strecke bleiben die Kinder, obwohl das „Wohl des Kindes“ als schützenswertes Gut von Eltern, Gerichten und Jugendämtern im Vordergrund aller Bemühungen stehen sollte. Dabei ist die Gesetzeslage ebenso eindeutig wie die Erkenntnis von Psychologen und Soziologen: Kinder haben ein Recht auf ihren Umgang mit beiden Elternteilen und Eltern auch eine Umgangspflicht, ihre Kinder zu sehen. Kinder wünschen sich eine Beziehung zu beiden Elternteilen, insbesondere, wenn dieser Kontakt vor der Trennung soweit intakt war, wie dies bei Familien, in der sich die Eheleute dann tatsächlich trennen, unter den gegebenen Umständen gewesen sein kann.
Eklatant wirkt sich dabei aus, dass Unterhaltszahlungen nicht an Umgang gekoppelt sind. Es beginnt ein zweifelhafter Kreislauf von persönlichen Rechtfertigungsstrategien, Diffamierungen gegenüber dem ehemaligen Partner und ökonomischen Interessen. Die Kinder werden dabei zu Geiseln genommen, der Staat schaut desinteressiert zu. Die Situation verschärfen all die Themendossiers diverser Frauenmagazine sowie Tipps im Internet, in denen Müttern geraten wird, Vätern, die sich „vor der Verantwortung drücken“ so lange vor Gericht zu bringen, bis diese alles wirklich alles abgeliefert haben: Würde, Anspruch, Geld, Respekt vor der ehemaligen Partnerin und der gemeinsamen Zeit.
Und oft ist die größte, befriedigendste und auch grausamste Rache: Das Kind will den Vater auch nicht mehr sehen. Was dies aber für die Kinder bedeutet, die keine Wahl haben, die gezwungen werden, sich zu entscheiden, lässt sich inzwischen auch klar belegen: Die Entfremdung von einem Elternteil, das sogenannte „parental alienation syndrome“ (PAS) führt zu entsetzlichen, oft ein Leben lang anhaltenden Schäden. Und zu einem halben Leben. Ohne ein Elternteil. Und ohne Kinder.
Fünf Lösungsansätze
Welche Auswege gibt es aus diesen verfahrenen Situationen, in denen weder die Väter, noch die Kinder zu ihrem Recht kommen? Was bleibt der Politik hier zu tun?
1) Anerkennung der bestehenden Rechtslage und Umsetzung in die Praxis: Es wäre vielen Vätern schon geholfen, wenn das Justizwesen den gesellschaftlichen Wandel, der in der Rechtstheorie bereits Eingang gefunden hat, auch in die Praxis umsetzt. Väter sind nicht die besseren Mütter, aber immer noch die besseren Väter. Sie sind zentral für die Entwicklung der Kinder.
2) Erziehungspflicht für beide Elternteile: Es muss Schluss sein, dass Eltern sich gegenseitig ausspielen können. Beide Elternteile haben sich für Kinder entschieden daraus erwachsen die Pflicht und die Verantwortung, ihr Kind zu erziehen.
3) Stärkere Disziplinierungsmaßnahmen bei Umgangsboykott: Hier sollte dringend über eine Kopplung von Bindungstoleranz und Unterhalt gearbeitet werden und dieses auch konsequent angewendet werden.
4) Professionalisierung des gerichtlichen Umfelds und Stärkung mediativer Verfahren: In die Mediation sollten alle betroffenen Akteure einbezogen werden. Es wird zwar viel über die Kinder gesprochen, aber diese bekommen selten Gelegenheit zu einer Aussprache mit dem Vater in einem geschützten Raum mit Hilfe eines Mediators/Psychologen. Gemeinsame Erarbeitung des Umgangs mit beiden Partnern und Kindern unter Federführung einer Behörde oder Mediationsstelle. Gerade in Fällen, in denen ein Elternteil dem Umgang blockiert, ist es wichtig, dass die Kinder in den Prozess der Umgangsanbahnung eingebunden werden und erkennen, ob der Vater tatsächlich kein Interesse am Umgang hat oder es an der Mutter scheitert, ob Termine stattfinden oder nicht. Wirken die Kinder gemeinsam an den Terminen mit und werden in die Planung eingebunden, erhöht dieses den Druck, die Umgangsregelungen auch durchzusetzen.
5) Eine neue gesellschaftliche Debatte: Viele Eltern wollen genau das – dem Wohl des Kindes entsprechen. Aber wie können sie dies in einer Situation, die oft von gescheiterten Träumen und Vorstellungen geprägt ist und bei denen die Partner verletzt oder wütend sind. Hier muss zwar darauf hingearbeitet werden, dass Eltern verstehen, dass sie Eltern bleiben, ihr Leben lang.
Aber es müssen eben auch Formen gefunden werden, wenn Eltern eben keinen Umgang und keine Absprachen mehr miteinander treffen können. Wenn Mediation keine Lösung ist. Auch das verdient Respekt. Und Formate, in denen die Eltern Vater und Mutter bleiben können. Und sich eben nicht entscheiden müssen, so lange am Kind zu ziehen, bis es zerreißt. Oder einer loslässt. Moderne Mütter. Und eben neue Väter.
Anm.d.Red.:Das Foto stammt von August Bril, CC BY 2.0
Sehr geehrter Herr Knoll,
vielen Dank für Ihren Artikel. Dieser spiegelt sehr schön die aktuelle Lage wieder. Ich und meine Tochter, die ich dieses Jahr 3 Stunden gesehen habe, spiegelt die aktuelle Lage sehr gut wieder. Trotz einem Gutachten, in dem steht, dass ich als Vater die Entwicklung meiner Tochter fördere und ein inniges Verhältnis und liebevolles Verhältnis habe, darf ich meine Tochter und meine Tochter mich nicht sehen.
Das Gericht hat mir das Sorgerecht entzogen mit der Begründung, dies sei besser bei der Mutter, einer Frau aufgehoben.
Nun daraus resultierte, dass die Mutter meiner Tochter seit dem, 1 1/2 Jahren, den Umgang zwischen meiner Tochter und mir boykottiert.
Meiner Tochter geht es damit nicht gut, sie wird ängstlich und zieht sich zurück… Doch dies ist für das Gericht und zuständigen sozialen Einrichtungen nicht von Belang.
Für mich ist klar, dass ein Kind beide Elternteile brauch. Dies ist auch das Recht des Kindes, doch da die Mutter dies nicht möchte, ist die Vorgehensweise, dass der Vater keinen durchsetzbaren Umgang hat und der Richter des Amtsgericht H…. sich auf die Seite der Mutter schlägt und ein Gefährdung des Kindeswohl billigend in Kauf nimmt.
Vielen Dank für Ihren Artikel…, und eine Änderung muss in der Politik und in der Justiz erfolgen. Dafür sollten wir auf die Straße gehen und demonstrieren damit hier die Gesellschaft sieht wie sehr unsere Kinder darunter leiden.