Schwarzbuch der “Einheit”: Wirtschaftliche Verwüstung und psycho-soziale Traumatisierung

Die Treuhandanstalt sorgte für wirtschaftliche und soziale Verwüstungen in der ehemaligen DDR. Die Folgen sind bis heute spürbar. Komplementär dazu hinterlassen “Aufklärungskampagnen” – etwa der Stiftung Aufarbeitung und der Jahn- (ehem. Gauck-) Birthler-Behörde im Verbund mit den öffentlich-rechtlichen Medien – eine weitreichende psycho-soziale Traumatisierung. Deren Schäden sind bislang weder benannt, geschweige denn hinreichend kritisiert worden. Die Soziologin und Berliner Gazette-Autorin Yana Milev unternimmt eine Bestandsaufnahme.

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Kaum war die Grenzöffnung am 9. November 1989 amtlich, zogen die großen Medienverlage der BRD aus, um die Verlage der SED zu “beerben”. Damalige Verantwortliche wie Redakteure und Herausgeber, zweifelsohne im Stand der SED-Parteimitgliedschaft oder als IM im Auftrag des MfS tätig, ergriffen ihre Chance und spielten als Mittelsmänner den Gesellschaftern das Staatseigentum, bzw. das symbolische Volkseigentum, skrupellos zu.

Diejenigen erklärten sich zu Dissident*innen des DDR-Staates und des SED-Regimes und standen relativ früh als Umsturzhelfer*innen den Gesellschaftern zu Seite. Natürlich erhielten sie, wie auch Minister Krause, wie auch Minister Diestel, wie auch Minister de Maizière ein großes Stück vom Kuchen ab, wenn sie nur recht schön treu und brav die Unrechtsstaatsthese traktierten und die zweite deutsche Diktatur nach der NS-Diktatur verteidigten. Dissidentschaft hieß das Zauberwort und der Freifahrtschein, der ab 1990 einen Platz an der Sonne in der BRD II garantierte.

Dissidentschaft war der Code für gewendete IM- und SED-Seilschafter, der bisherigen Mitgliedschaft abzuschwören und sich dauerhaft in die christliche Gunst der neuen Bonner Kabinette einzuschwören. Eine Opferbiografie folgte meist oder zumindest auf die gute Opfer-Performance als Opfer des SED-Regimes. Das kam gut an und wirkte beispielhaft.

Kronprinz des Einigungsprojekts

So könnte man den rasanten Wandel des ab November 1989 in Abfolge von Gerald Götting zum CDU-Minister ins Amt berufenen, zu der Zeit vollkommen unbekannten Anwalts Lothar de Maizière bestaunen. Noch im Dezember 1989 war er für einen Sozialismus als edelste Gesellschaftsform eingetreten. Nur drei Wochen später hatte sich das ein für alle Mal erledigt. De Maizière wurde zum Kronprinzen des Einigungsprojektes des Bonner Kabinetts gekürt. Die Gründe: er war ausreichend unbekannt in der DDR (und auch in der BRD), er war IM, er hatte eine hochkarätige Kirchenbiografie (CDU-Vorsitz, Synodaler) und er hatte einen politisch einflussreichen Cousin im Westen, den man hätte zur Geisel nehmen können. Kurz: er war korrumpierbar.

Laut Recherchen von Der Spiegel (1992) wurde de Maizière bei der Staatssicherheit als IM unter dem Decknamen „Czerni“ geführt, was er stets bestritt. Obwohl die Akte „Czerni“ von der Stasi vernichtet wurde, konnte später alles bestätigt werden, weil „Czernis“ Führungsoffizier Major Hasse „Spiegel-TV“ Details zu Protokoll gab. Es war also von Anbeginn klar, dass eine solche Vita jederzeit als Erpressungsmittel für einen Medien-Skandal im Stil der Springerpresse instrumentalisiert werden konnte. Da war die Komplizenschaft mit den Bonner Treibern durchaus die bessere Option, selbst wenn es bei der Installierung des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) gegen “die eigenen Leute” ging. Die verkürzend nach den amtierenden Bundesbeauftragten auch Gauck-, Birthler- bzw. Jahn-Behörde genannt – wurde sie jemals danach untersucht, wie viele ehemalige IM nunmehr zu ihren Mitarbeiter*innen wurden?

Bis heute haftet an Pastor Gauck der Schatten seiner OV-Akte, den auch kein Friedenspreis wegdiskutiert. Doch die zweifelhaften Aufstiege der IM und Pastoren der ersten Stunde blieben bis heute ungesühnt, wenn als Pfand die Dissidentschaft, der theologische Hintergrund oder der nationalsozialistische Hintergrund, wie im Fall Gauck, eingelöst werden konnten. Sie standen fortan am anderen Ufer, mit ihren Opferbiografien und waren eloquente Eintänzer der Unrechtsstaatsdebatte. Sie jagten fortan ihresgleichen, sofern sie diese Eloquenz nicht besaßen: Opferbiografie, Eintänzermasche und Gewissenlosigkeit. Ein “Anwalt der Ostdeutschen”, wie die Medien gern schreiben, war de Maizière nie! Ganz im Gegenteil – er hat sie preisgegeben und ausgeliefert – indem er es zuließ, dass 12 Gesetze eben in dieser seiner Amtszeit, die DDR-Bürger*innen zu Bürger*innen zweiter Klasse degradierten.

Die neue Behörde begann 1992, resp. 1998 ihre Tätigkeit. Es begann eine Diskriminierung der DDR-Sozialisierten, mit und ohne SED-Hintergrund, mit und ohne IM-Hintergrund. Die Herkunft alleine reichte aus, um unter Verdacht zu geraten, Mitläufer*in im Täterstaat gewesen zu sein. Das Profil der potentiellen “Gefährder” aus der DDR lenkte ab von der Blindheit, die man gegen West-Personal mit NS-Vergangenheit kultivierte. Hatte es im Bundestag bis in die 1980er Jahre nicht nur so vor Mitarbeiter*innen mit entsprechender Biografie gewimmelt? Aber das war kein Thema, schließlich hatte man “guten Gewissens” mit der Aufarbeitung der Nazi-Geschichte abgeschlossen. So wunderte es auch nicht, dass man ebenfalls systematisch wegschaute als mit der Gründung der neuen Bundesbehörden (Treuhandanstalt, Stiftung Aufarbeitung, BStU) der Auftrag der alten Bundesministerien fortgesetzt wurde. Diese wurden jetzt im Namen der christlichen Demokratie aktiv – im Kampf gegen “Feinde der Demokratie”.

Selbstermächtigung zu Sofortmaßnahmen

Als die Ostdeutschen Ende 1989/Anfang 1990 von den Westmedien, durch die Blume der SED-Medien zu lesen bekamen, wer sie waren, wer sie sind und wo sie leben, setzte ein Massenschock ein, auf den eine Massenhysterie folgte. Die Schocknachrichten waren nach der Grenzöffnung unisono: Die DDR ist zahlungsunfähig; die DDR steuert direkt auf einen Wirtschaftskollaps zu; die DDR-Regierung ist regierungsunfähig; die DDR-Regierung besteht durch die Bank aus Kriminellen und muss sofort entmachtet werden (damals war die Modrow-Regierung gemeint). Die Antwort auf den Medienschock im Osten kam ebenfalls aus dem Westen: Selbstermächtigung zu Sofortmaßnahmen. Die Deutsch Mark!

Mit 20 Millionen DM rückte das Kohl-Kabinett völkerrechtswidrig in die DDR ein um dort ihren Wahlkampf zu betreiben. Alles wunderbar nachzulesen bei Horst Teltschik, engster Berater Helmut Kohls, dass dieser Wahlkampf, einschliesslich der Montagsdemos in Leipzig, im Konrad-Adenauer-Haus in Bonn geplant, organisiert und durchgeführt wurde. Nun kam der Tag X näher, den Ludwig Erhard als einen Tag beschworen hatten, den man nicht erwarten sollte sondern herbeiführen müsse. Für diese Herbeiführung wurde 1949 das “Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen” gegründet und von Jacob Kaiser geleitet, wie auch 1952 der “Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands”, geleitet von Friedrich Ernst (im NS-Regime verdienter Beschlagnahmer feindlicher Vermögen im Ostgebiet). Das Bonner Kabinett schaffte sich sein Alibi mit der “Allianz für Deutschland”, den No-Names der DDR-Politik – einer Marionettenregierung die einen Verfassungsputsch lancierte, würden Historiker sagen, wenn es sich um eine Bananenrepublik handeln würde. Im Fall des Jahres 1990 meinen dieselben Historiker, es sei ein “Glücksfall der Geschichte”.

Der Interventionismus funktionierte perfekt im Geldrausch des Vulgus, des Volkes, das nun zum “mutigen DDR-Volk” stilisiert wurde, bevor es auf der Halde landete. Eine wahrlich biblische Tragödie: der Tanz ums Goldene Kalb, um eine Chimäre, die mit dem Auszug aus dem gelobten Land – in dem Fall dem Heimatland DDR – bestraft wurde. Im Gegentausch wurde geboten: Blühende Landschaften, deutscher Nationalismus, Wohlstand für Alle, nie wieder Sozialismus. Der Regime Change funktionierte und diesmal waren es nicht die Chicago Boys, sondern die Ludwig Erhard Boys. Noch zu DDR Zeiten, was heißt, noch bevor ein Einigungsvertrag ausgearbeitet vorlag, griffen bereits die Gesetze der Kapitalgesellschaft, verbürgt im Bundesgesetzblatt.

Neue Investmentgeschäfte globalen Typs

Schaut man von einer Talkshow zur anderen sieht man deutlich die Brandung der öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung: Das Wort “Unrechtsstaat” ist der Schlüssel für jede Person des öffentlichen Interesses mit Karriereambition. Niemals jedoch ist passiert, dass Ferdinand von Schirach, Enkel des Reichs-SS-Führers Baldur von Schirach aus einer Sendung dieser Art ausgeladen worden wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Was für ein Hallo als Bahlsen-Enkelin des Reichs-Keks-Fabrikanten Bahlsen fröhlich den Kapitalismus verteidigt. Ein ebensolches Hallo, wenn die BMW-Jugend der Herbert-Quandt-Stiftung den Zukunftspreis auslobt. Hier kommt, man fragt sich stets verstört warum, niemand auf die Idee die Rede vom Unrecht und der zu Unrecht erworbenen Vermögen in NS-Arbeitslagern, auch unter dem Begriff KZ bekannt, zu echauffieren, von denen schließlich bis heute die ErbInnen großzügig leben, nicht nur das: mit dem die ErbInnen neue Investmentgeschäfte globalen Typs vorlegen. Das ist alles gut und schön? Ehrenwert? Weil Investments neue soziale Verwerfungen bedeuten und neue gesellschaftliche Ausnahmezustände?

Keine anderen Aufarbeitungsbehörden wurden in Deutschland nach 1945 budgetär derartig hochgerüstet wie die Stiftung Aufarbeitung und die BStU. Keine der beiden kleinen Landeszentralen im Westen zur Aufarbeitung des Nazi-Regimes, hatten nur annähernd so viel Vermögen wie die beiden neuen deutschen Behörden im Stand des Bundes ab 1990. Das ist auch kein Wunder, denn als Schwesterbehörden der Treuhandanstalt wurden diese mit den von der Treuhand beschlagnahmten Vermögen des SED-Regimes für ihre Assimilationspolitik ausgestattet. Ganze70 Millionen wurden für eine Antikommunismus- und Demokratieforschung an die Förderung von Doktoranden und Habilitanden vornehmlich westliche Provenienz investiert. Mitunter profitierten auch jüngerer Semester-Ost (etwa ab 1975 Geborene). Wie peinlich ist das denn, sich aus dem Vermögen eines Unrechtsregimes bezahlen zu lassen?

Um welches Unrecht geht es hier eigentlich? Zumindest fällt auf, dass der herrschende Rechtsstaat zwischen guter Kriminalität und schlechter Kriminalität unterscheidet. Das macht seine freiheitlich-demokratische Grundordnung auch angreifbar. Gutes Unrecht sind Skandale und Affären, die durch die Drehtür zwischen Politik, Justiz, Wirtschaft und Medien hin und her geschoben werden. Ganz gleich welch immenses machiavellistisches Potential Medien und Behörden aufbringen, die schlechte Kriminalität permanent auf die Anklagebank zu setzen: freiheitlich-demokratisch ist im Rechtsstaat was dem Kapitalrecht, dem Privatrecht, dem Aktienrecht dient, Affären und Skandale deckt, Lobbyismus fördert und Gewinne durch neue Landnahmen maximiert. Undemokratisch ist, was dieses liberale Rechtsstaatsprinzip behindert: Sozialismus, Sozialstaat, Basisdemokratie. Schlechte Kriminalität ist die Wahlfälschung von 1989 in der DDR, gute Kriminalität ist der Treuhandskandal, der Vermittlungsskandal von Peter Hartz, der Endllagerskandal von Bischofferode, oder der Veruntreuungsskandal von Sanierungssubventionen-Ost durch die Konzernverbände-West.

Feinbild sozialistische Demokratie

Gut ist was die neoliberalen Ordnungen hemmungslos fördert und suprastaatlich expandieren lässt. Der Feind ist für die liberale Demokratie demnach die sozialistische Demokratie. Mit einer ganzen Armada an Gesetzen, etwa 35 an der Zahl (einschließlich der oben genannten 12 Gesetze), rückte der Kernstaat ab 1990 im Beitrittsgebiet ein um seine kapital- und privatgesellschaftlichen Vorrechte abzusichern.

Das Unrecht eines CDU-Regimes seit 1990 im Stande seiner Behörden und Schwesterbehörden, nachweislich an einer 3/4 Mehrheit der Neubürger vollzogen, ist auch nach 30 Jahren nicht der Rede wert, denn „Was gestern rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“. Die Wiederherstellung der Privatautonomie nach dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900) und HGB (Handelsgesetzbuch von 1900) ist die große freiheitlich-demokratische Leistung des einrückenden Rechtsstaats im Unrechtsstaat DDR. Und das im Blitzmandat! Hier gilt ganz klar bis heute die Siegerjustiz die in ihrem Parlament bewertet, was Recht ist und was Unrecht.

Eine derartig nachhaltige Ungleichbehandlung vor dem Grundgesetz und vor den Menschenrechten kann nicht rechtens sein und kann erst nicht den Titel „Einheit“ für sich beanspruchen. Eine derartige Ungleichbehandlung ist eine kulturkoloniale Attitüde zur Wiederherstellung eines längst überwunden geglaubten Regimes der Finanz- und Industrieeliten.

Die Verharmlosung der erinnerungskulturellen Liquidation im Beitrittsgebiet folgt dem gleichen Muster wie die Verharmlosung des Art. 23 GG, nach dem die Einheit, so die Behördenlegende, alternativlos zurechtgelegt wurde. Mit dem ad hoc wiedereingesetzten Saarlandartikel 23 GG konnte der im deutschen Grundgesetz für eine ordentliche Wiedervereinigung der beiden Teilgesellschaften vorgesehene Art. 146 GG geschickt umgangen werden. Nach einem Beitrittsbeschluss vom 23.8.90, dessen Fragwürdigkeit unangezweifelt im Raum steht, da nach 10 Tagen der ad hoc Beitrittsartikel 23 aus dem Grundgesetz verschwand und mitnichten bis heute keine verifizierbare Staats- und völkerrechtliche Grundlage für den „Beitritt“ existiert, war da nichts mehr zu korrigieren.

Stattdessen rückte der Art. 23 nach 2 Jahren als Europa-Artikel wieder ins GG ein. Hier heißt es jetzt, dass die deutsche „Einheit“ der Beginn einer freiheitliches demokratischen Neuordnung Europas ist. Vergessen wird durchweg die „Vereinigung“ im deutschen Staatsrecht als Vollständigwerdung der Subjektsidentität Deutsches Reich, wie im Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nachzulesen ist.

Gesellschaftsvertrag mit dem Volonté générale

Hatte das wirklich die Volkskammer zu verantworten, wie es immer heißt, mit ihren Ministern, den damals gemeinhin unbekannten Anwälten und Pastoren Meckel, Eppelmann, de Maizière, Schröder, Diestel und anderen? Ja, hat sie! Beide Körperschaften (Volk und Regierung) waren käuflich! Das Ziel der Liquidations- und Nihilierungsbehörde stand im Auftrag der Vernichtung der Planwirtschaft und des Produktivvermögens der DDR-Bevölkerung, wie auch ihres kulturellen Erbes, wie auch ihrer Aufstiegschancen und vor allem ihres symbolischen Kapitals, ihres guten Rufes, der eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz garantiert. Dem stand nun nichts mehr im Wege. Was blieb war eine “Zone der verfestigten Armut”, Ungleichbehandlung vor dem Gesetz und institutioneller Rassismus gegen DDR-Sozialisierte bis heute.

Die liberale Demokratie ist nicht frei. Sie definiert ihre Freiheit auf Aktien- und Kapitalrecht, auf das Vorrecht der privatwirtschaftlichen Märkte. Dieses Vorrecht stellt Menschenrechte und Grundrechte hinten an, wie in den letzten 30 Jahren großräumig beobachtet werden konnte. Die liberale Demokratie ist, obzwar sie im Wertewesten zur einzig gültigen Demokratie stilisiert wird, keine demokratische Alternative. Sie hat sich ab 1990 in der DDR und in den ehemaligen Ländern des Ostblocks selbst ermächtigt, ohne einen Gesellschaftsvertrag mit dem Volonté générale, mit dem Gemeinwillen. Eine Parteienwahl ist kein Gesellschaftsvertrag, das weiß jeder Abiturient. Natürlich gibt es Alternativen zur liberalen Demokratie. Diese kommt ausschließlich von der Basis! Es wird endlich Zeit für eine verfassungsgebundene Basisdemokratie, einen Gesellschaftsvertrag mit dem Volonté générale. Es wird endlich Zeit nachzuholen, was 1990 mutwillig unterbunden wurde.

Anm.d.Red: Weiterführende Literatur findet sich hier.

Ein Kommentar zu “Schwarzbuch der “Einheit”: Wirtschaftliche Verwüstung und psycho-soziale Traumatisierung

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