
Das Duisburger Modell ist seit 2017 Teil eines landesweiten Programms in Nordrhein-Westfalen. Das Programm fördert Antiziganismus, indem es Kommunen dabei unterstützt, Bewohner*innen zu vertreiben und Immobilien zu erwerben und zu sanieren. Seitdem dient es als Vorbild für ähnliche rassistische Praktiken in anderen Städten. Wie Lena Wiese aufzeigt, hat sich dieses Grundmuster in den letzten zehn Jahren aufgrund der fortschreitenden Normalisierung der Ausgrenzung von ‚Anderen‘ in der Bundespolitik verbreitet.
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Seit 2014 räumt die Duisburger Taskforce Problemimmobilien. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Wohnhäuser in Hochfeld und Marxloh, in denen Roma aus Rumänien und Bulgarien leben. Dies wäre ohne einen institutionellen Diskurs, der mit dieser Praxis verwoben ist und eine bestimmte Bevölkerungsgruppe als ‚Sicherheitsrisiko‘ darstellt, nicht möglich. Im Folgenden soll der strukturelle Mechanismus hinter dem Sicherheitsrisiko-Diskurs analysiert werden, seine Ausbreitung auf Bundesebene sowie die politische Praxis derer, die sich ihm widersetzen.
Institutionelle Mechanismen der Verdrängung
Insbesondere Altbau-Bestände in prekarisierten Stadtteilen wie Duisburg Hochfeld oder Marxloh gelangen über Nachbarschaftsbeschwerden auf eine kommunale Prüf-Liste. Ordnungsrechtlich werden diese Beschwerden in Brandschutzmängel übersetzt, wobei als maßgeblicher Mangel historische Holztreppenhäuser angeführt werden. Die Rechtsgrundlage für Nutzungsuntersagungen, 2014 als Wohnungsaufsichtsgesetz NRW eingeführt und 2021 unter dem Namen Wohnraumstärkungsgesetz erweitert, entstand im selben Jahr wie die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien.
Eine sofortige Räumung ohne Bereitstellung von Ersatzwohnraum setzt nach §9 Absatz 4 Satz 3 dieses Gesetzes eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben voraus, die die Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke vom Februar 2022 für Holztreppenhäuser in Bestandsgebäuden ausdrücklich verneint hat (Drs. 22-0152).
Wer geräumt wird, verliert mit der Meldeadresse den Zugang zu Bürgergeld, Kindergeld, Krankenversicherung und Schulplatz. Im Fall der Gravelottestraße am 4. Mai 2022 hatte das Jobcenter den betroffenen Haushalten bereits zwei Wochen vor dem Räumungseinsatz schriftlich den Verlust ihrer Sozialleistungen angekündigt, sodass die Gefährdungsbewertung vor Ort die nachträgliche Formalisierung einer institutionell bereits getroffenen Entscheidung war. Étienne Balibar nennt solche Mechanismen „De-Citizenship“ – eine schrittweise Entrechtung, bei der formale Rechte unberührt bleiben, faktische Teilhabe jedoch systematisch untergraben wird.
Die ökonomische Logik des Kreislaufs ist nicht einheitlich. Ein Teil der Eigentümer*innen betrachtet Substandard-Häuser als Spekulationsobjekte und vermieten sie zu überhöhten Mieten an Menschen, die Eigentümer*innen wegen ihrer unsicheren Rechtslage kaum auf gerichtlichem Weg belangen können. Das Querfinanzierungsmodell funktioniert, solange keine behördliche Intervention erfolgt. Für andere Eigentümer*innen dagegen bedeutet eine Nutzungsuntersagung den wirtschaftlichen Ruin, weil sie die geforderten Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Schulden oder fehlenden Rücklagen nicht finanzieren können.
Bernd Belina beschreibt urbanes Sicherheitsregieren als eine Praxis, die soziale Probleme durch Kontrolle und Verdrängung verwaltet. Die Taskforce folgt dieser Logik zumindest dort, wo staatlich legitimierte Verdrängung Gebäude entmietet, deren anschließende Modernisierung im belegten Zustand unrealisierbar gewesen wäre.
Vom Duisburger Modell zur Regierungspolitik
Das Duisburger Modell ist seit 2017 Teil eines landesweiten NRW-Programms, das Kommunen bei der Entmietung, dem Erwerb und der Herrichtung von Immobilien unterstützt, und hat inzwischen als Blaupause für vergleichbare Kontrollpraktiken in anderen Städten gedient. Dass sich dieses Grundmuster verbreiten konnte, ist Ergebnis eines Normalisierungsprozesses, der sich in der Bundespolitik seit mindestens über einem Jahrzehnt vollzieht.
Dabei belegen die verfügbaren Daten eine erhebliche Diskrepanz zwischen politischem Diskurs und empirischer Realität. Die Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedstaaten hat zwischen 2010 und 2025 die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 1,42 Millionen erhöht, während der SGB-II-Leistungsbezug derselben Gruppe lediglich um 113.000 zunahm, wie das Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W 2026) dokumentiert. Der Nettobeitrag zu den Sozialsystemen ist positiv. Die Erzählung vom Pull-Effekt sozialstaatlicher Leistungen wird durch die verfügbaren Daten nicht gestützt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte im Februar 2020 (1 BvL 1/20) zudem fest, dass der automatische SGB-II-Ausschluss für EU-Bürger*innen in bestimmten Konstellationen nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar ist, woraufhin der Gesetzgeber die Ausschlussregelungen zum 1. Januar 2021 formal aufhob. Durch die Bürgergeldreform und die Sanktionsverschärfungen 2024/2026 wurden diese Regelungen unter anderen Bezeichnungen schrittweise wieder eingeführt, sodass das, was gegenwärtig als Missbrauchsbekämpfung kommuniziert wird, auf die aktive Zurücknahme von Rechtspositionen hinausläuft, die das Gericht als grundrechtlich geboten eingestuft hatte.
Ines Scharrenbach (NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) und Bundesarbeitsministerin Bas drängen auf weitere Verschärfungen des Sozialleistungszugangs für EU-Bürger*innen. Formal universell formulierte Zugangsvoraussetzungen wie die Pflicht zum Nachweis einer Erwerbshistorie treffen in der Anwendung überproportional genau jene Gruppe, die in informellen Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor arbeitet und entsprechende Belege strukturell seltener vorlegen kann.
Dieser Politikwechsel vollzieht sich vor einem haushaltspolitischen Hintergrund, den der Begriff der Zeitenwende verdeckt. Im März 2025 beschloss der Bundestag eine Verfassungsänderung, die Verteidigungsausgaben dauerhaft von der Schuldenbremse ausnimmt und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro einrichtet, während für Sozial- und Kulturhaushalte keine vergleichbare Ausnahmeregelung beschlossen wurde.
Die Erzählung vom Sozialleistungsmissbrauch durch EU-Bürger*innen fungiert in diesem Kontext als Legitimation für Ausschluss als Sparmaßnahme und verdeckt, dass die fiskalischen Spielräume für soziale Sicherung politisch umgelenkt worden sind. Was vor zehn Jahren als offen rassistisch eingestuft worden wäre, wird heute als ‚nachvollziehbar‘ etikettiert, wie Sydow/Kroppenberg (2026) diskursanalytisch für Bundestagsdebatten und reichweitenstarke Medien dokumentieren.
Die Lücke zwischen Zuständigkeit und Praxis
Die betroffenen Familien, die nach Zwangsräumungen durch die Taskforce in die Beratung kommen, sind überwiegend erwerbstätig, als Beschäftigte in Baugewerbe, Reinigung, Logistik oder Gastronomie. Duisburg ist für sie kein Durchgangsort, sondern Arbeits- und Lebensmittelpunkt mit Kindern, die zur Schule gehen und sozialen Netzwerken, die an diesem Ort verankert sind. Ein Großteil der geräumten Familien bleibt in Duisburg, schlicht weil ihre Lebensgrundlagen hier liegen. Die Logik der Vertreibung erzeugt und reproduziert jedoch genau jene Verhältnisse, nämlich Prekarität, Informalität und fehlende Erreichbarkeit für Behörden, die sie vorgibt zu bekämpfen.
Diese Erfahrung hat historische Tiefe. Die kommunale Armenfürsorge des 19. Jahrhunderts knüpfte Unterstützungsansprüche an die nachgewiesene Niederlassung und wirtschaftliche Tätigkeit an einem Ort. Dies war formal betrachtet eine neutrale Regelung, die in der Praxis allerdings zum Instrument der Ausgrenzung wurde, weil Sinti und Roma als heimatlos stigmatisiert wurden und Kommunen ihre Niederlassung bereits im Vorfeld zu verhindern suchten. Die heutige Pflicht zur nachweisbaren Erwerbshistorie als Zugangsvoraussetzung zu Sozialleistungen folgt derselben institutionellen Logik einer formal neutralen Anforderung, die strukturell jene trifft, deren Beschäftigung am wenigsten dokumentiert ist.
Für Rom*nja sind staatliche Institutionen als Bedrohung erfahrbar, eine Erfahrung, die in der Geschichte der Verfolgung und Vernichtung begründet ist und durch jede Räumung erneut bestätigt wird. Zugleich prägen Missbrauchsnarrative das Handeln von Sachbearbeitenden in Jobcentern und Sozialämtern, wie das Positionspapier der BAG Wohnungslosenhilfe (2026) am Beispiel von Duisburg dokumentiert, wo Jobcenter-Mitarbeitende Roma-Antragsteller*innen pauschal des organisierten Leistungsmissbrauchs bezichtigten, bevor die Anträge überhaupt geprüft wurden.
Selbstorganisierung und Durchsetzung von rechtlicher Gleichbehandlung als politische Praxis
Rumänische Rom*nja in Hochfeld organisieren sich und entwickeln eigene Gegenerzählungen zu diesem institutionellen Rahmen. Das Romani Forum Duisburg e.V. wurde Ende 2025 als erster Frauenverein rumänischer Rom*nja in Duisburg gegründet und beansprucht unter dem Motto ‚Vocile femeilor rome‘ öffentliche Sichtbarkeit in einem Diskurs, der über die Community spricht, ohne sie zu Wort kommen zu lassen, während Proteste nach den Räumungen in der Gravelottestraße die Stadt als verantwortliche Akteurin adressierten und diese Handlungsfähigkeit auch unter akutem Druck aufrecht hielten.

Der institutionelle Druck ist darauf ausgelegt, Gruppen gegeneinander zu positionieren, da EU-Bürger*innen, Menschen in Armut und Menschen mit Asylstatus in Hochfeld um dieselben knappen Wohnungsbestände unter unterschiedlichen Rechtsbedingungen konkurrieren, statt ihre gemeinsame Ausschlusserfahrung zu benennen. Wo community-übergreifende Solidarität entsteht, zeigt sie, dass diese Spaltung politisch veränderbar ist.
Der Verein für die solidarische Gesellschaft der Vielen reichte im Dezember 2024 als Petent eine Eingabe beim Petitionsausschuss des Landtags NRW ein, der im Juni 2025 beschloss, der Landesregierung keine Maßnahmen zu empfehlen, gestützt wesentlich auf die Darstellung der Stadt Duisburg. IFG-Anfragen des Vereins an die Stadt legten dabei einen Widerspruch offen: Während der Ausschuss davon ausging, die Stadt evaluiere ihre Maßnahmen laufend, teilte die Stadt im Bescheid vom Juli 2026 mit, dass Evaluationsberichte, Wirksamkeitsanalysen und interne Kennzahlen zur Erfolgsmessung der Taskforce nicht vorlägen. Die Klage gegen die Nutzungsuntersagung am Fallbeispiel Fröbelstraße 33, eingereicht im April 2026, ist die erste gerichtliche Überprüfung einer Taskforce-Maßnahme; die Kläger*innen sind die betroffenen Bewohner*innen des Hauses.
Blaupause für andere Städte?
Die Taskforce Problemimmobilien erzeugt seit zehn Jahren Wohnungslosigkeit, unterbricht Bildungskarrieren und entzieht Sozialleistungsansprüche, während sie das als ordnungspolitisch notwendige Reaktion auf Verhältnisse beschreibt, die sie selbst produziert. Was dieses System so wirksam macht, ist nicht seine Zentralisierung, sondern seine Fragmentierung. Jede Institution handelt regelkonform, und keine ist für das Ergebnis zuständig. Die Kosten dieser Praxis tragen die Betroffenen und zivilgesellschaftliche Unterstützungsstrukturen.
Das Forderungspapier zur gesetzlichen Regulierung der Wohnungsbewirtschaftung in NRW hält fest, dass die Nutzung der Wohnungsaufsicht zur indirekten Steuerung von Migration oder zur Verdrängung entlang sozialer und ethnischer Linien unzulässig ist und dass Zwangsräumungen ohne rechtliches Gehör der Betroffenen und ohne Bereitstellung von Alternativen dem Grundgesetz widersprechen. Vor diesem Hintergrund fordert der Verein für die solidarische Gesellschaft der Vielen (SGDV) die konsequente Anwendung der bestehenden Sanktionsinstrumente gegen Eigentümer*innen, die Mindeststandards nicht erfüllen, einschließlich Enteignung als Ultima Ratio, eine Wohnungsaufsicht, die dem Schutz der Bewohner*innen dient und durch eine kommunale Unterbringungspflicht flankiert wird, sowie langfristig die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen als strukturelle Antwort auf ordnungspolitisch verwaltetes Marktversagen.
Das Duisburger Modell ist derweil zur Blaupause für andere Städte und die Bundesgesetzgebung geworden und Ausdruck eines politischen Willens, sozialstaatliche Zugehörigkeit entlang ethnisierter Linien zu begrenzen und den Ordnungsapparat dafür einzusetzen.
Anm.d.Red.: Lesen Sie mehr zum Thema in dem BG-Artikel „Antiziganistische Räumungspolitik: Zehn Jahre dasselbe Skript in Duisburg“.
Ein Kommentar zu “Modell für die BRD: Normalisierter Antiziganismus in Duisburg”