Das Urteil der Oeffentlichkeit, diesmal auch der schweigenden, ist einhellig. Steuerflucht ist ein schlimmes Verbrechen und gehoert streng bestraft. Zumal es endlich die Richtigen trifft, nicht >die da unten<, Hartz IV-Empfaenger, Obdachlose, Postzusteller und Krankenschwestern, sondern >die da oben< naemlich, die Reichen und Schoenen, jene also, die sich laengst vom Rest der Bevoelkerung abgesetzt haben und ihre eigenen Werte, Lebensformen und Lebensstile pflegen - wie der populistische Geist sich das so ausmalt.
Insofern haben die staatlichen Behoerden auch richtig gehandelt, als sie ihren Nachrichtendienst taetig haben werden lassen und Steuergelder haben fliessen lassen.
Schliesslich ging es darum an Daten, die die Schuld der Steuerschuldner beweisen, heranzukommen. Heiligen also doch die Mittel den Zweck? Darf der Rechtsstaat illegal handeln, um Gesetzesbrechern auf die Spur zu kommen? Sind Folter und Hehlerei also doch erlaubt wenn es um staatliche Interessen geht? Und wie steht es eigentlich um die Rechtssouveraenitaet jedes Landes? Gilt also das Recht des Staerkeren mehr als das des Schwaecheren? Der journalistische Jaeger aller Entrechteten, Hans Leyendecker, hat es auf den Punkt gebracht: >Die Festung Liechtenstein muss geknackt werden.< Es kann nicht sein, dass in Europa jedermann sein eigenes Rechtsverstaendnis hat. Das abtruennige Liechtenstein hat sich gefaelligst dem groesseren Bruder zu unterwerfen und Amtshilfe zu leisten. Seltsamer kann ein Rechtsverstaendnis wirklich nicht sein. Kein Wort, dass es vielleicht an der Steuergesetzgebung in diesem Land liegt, an der hohen Abgabenlast und der Umverteilungs- wahn des Staates, der das Geld nach Liechtenstein wandern laesst. Dass es bei staatlichen Institutionen nicht, in Liechtenstein dafuer besser aufgehoben ist, hat die Bankenkrise soeben bewiesen. Man kann der mobilen Klasse, den Bruedern Schuhmacher, Franz Beckenbauer und anderen nur beglueckwuenschen, dass sie die Moeglichkeit haben, dem einen Riegel vorzuschieben.