Freie Musik, Freiheit der Kultur!

In Zeiten von iTunes und anderen Downloadportalen kommt eine neue Alternative auf: Musik, frei von GEMA und ähnlichen Gebühren. Kann das funktionieren? Berliner Gazette-Autor Michael Taube sondiert die Lage.

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Seit geraumer Zeit existiert im Internet ein Phänomen namens freie Musik. Ganz im Sinne der Open Source-Bewegung, welche die Förderung und Verbreitung von freier Software zum Ziel hat, geht es der freien Musik um die Verbreitung von nicht kommerzieller Musik. Somit arbeitet sie der Musikindustrie subversiv entgegen.

Freie Musik bildet folglich den Gegenpol zum kommerziellen Geschäft mit Musik und tritt für eine Gesellschaft ein, die mehr Wert auf Freiheit und Kultur legt, als auf Konsum. Wichtigste Voraussetzung für freie Musik, um sie als solche bezeichnen zu können, ist die Lizenz unter der ein Interpret sein Werk anbietet.

Creative Commons und die Nutzer

Die wichtigste ist hierbei die Creative Commons License. Veröffentlicht ein Künstler seine Musik unter dieser, stellt er sie unwiderruflich der Öffentlichkeit zur Verfügung, verzichtet auf jegliche Form von Vergütung und das auf unbegrenzte Zeit. Die GEMA kann somit keinen Anspruch auf Zahlungen erheben, auch nicht nach einem späteren Eintritt des Künstlers.

Für Nutzer oder Hörer dieser Musik entstehen keine Kosten. Jedoch schließt die CC-Lizenz fast immer eine kommerzielle Nutzung aus. Außerdem dürfen bearbeitete Stücke nur zu denselben Bedingungen weitergegeben werden. Somit ist ein ständiger Rückfluss in den freien Pool gegeben.

Die Verbreitung von freier Musik erfolgt fast ausschließlich über das Internet. Denn um wirklich CDs oder Platten pressen zu können, fehlt der Szene schlichtweg das notwendige Budget. Auf der anderen Seite ist es auch gar nicht das Ziel vieler Künstler auf bereits vorhandene Medien zurückzugreifen, denn sie verstehen sich als Gegenstück zur herkömmlichen Musikindustrie.

Autoren von freier Musik schließen sich oft auf Netlabels bzw. Plattformen zusammen, um gemeinsam ihre Musik zu vertreiben, zu bewerten und zu diskutieren.

Anm.d.Red.: Das Foto stammt von ismenelik und steht unter einer Creative Commons Lizenz (cc by 2.0).

4 Kommentare zu “Freie Musik, Freiheit der Kultur!

  1. Stimmt und stimmt auch nicht, Michael. Gerade erst ist es in Dänemark gelungen, eine CC-Lizenz zusammen mit einer Verwertungsgesellschaft zu lizenzieren. iRights.info hat darüber berichtet. http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=348&cHash=9b1f0605f8

    Das ist zwar vernünftig, macht die Sache aber noch einfacher für die Nutzer ;-)

    (Die Sachen an die GEMA gehen ja am Ende an die Künstler [abzüglich Bearbeitungspauschalen]. Nur mal als Ergänzung).

  2. Stimmt. Übrigens soll auch die BUMA/STEMRA (Niederlande) seit November ähnliches probieren. Allerdings als Probephase für ein Jahr.

    Nach meinem Wissen, das sei hinzugefügt, spielt das Land in der EU keine Rolle mehr. Seit dem schönen Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften kann das Urhebende frei in Europa wählen. Also auch einen Wahrnehmungsvertrag statt mit der GEMA mit der KODA oder der BUMA/STEMRA abschließen. Niemand in Deutschland muss der GEMA beitreten, wenn er einer Verwertungsgesellschaft beitreten möchte. Er hat die freie Wahl in der EU.

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