Bittschreiben an die S-Bahn oder: Warum eine “räumliche Ungültigkeit” 40 Euro kostet

Berlin. Stadt des sympathischen Chaos. Doch der Spaß hört auf, wenn es um die Berliner S-Bahn geht. Der Journalist Patrick Spät über sein Bittschreiben an die S-Bahn und warum eine “räumliche Ungültigkeit” 40 Euro kostet. Ein Erfahrungsbericht.

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Über die Deutsche Bahn und ihr noch kaputteres Stiefkind, die Berliner S-Bahn, journalistisch abzulästern, ist kein Hexenwerk. So einen Artikel habe ich mir bislang gespart. Aber der folgende Vorfall machte mich dermaßen wütend, dass er einfach publik gemacht werden musste – stellvertretend für über 1,2 Millionen Fahrgäste pro Tag. Leidende und blechende Fahrgäste, Berliner Pendler wie Touristen, die über den Nahverkehr dieser Weltmetropole nur rätseln oder fluchen können.

Die einzig gute Nachricht an jenem unheilvollen Tag war, dass der Rückflug aus Amsterdam nach Berlin am 28. Mai 2012 stattfand. Sprich, eine Landung ganz bequem auf dem „Flughafen Berlin-Schönefeld“. Eine Woche später und wir wären theoretisch auf dem bis dato frisch eröffneten „Flughafen Berlin Brandenburg“ gelandet – aber der wird ja nun erst im Jahr 2026 eingeweiht.

Dieser Geister-Flughafen ist wohl das einzige Großprojekt Berlins, das die Unfähigkeit der Berliner S-Bahn noch übertreffen könnte. Auch eine Leistung. Zurück zum 28. Mai 2012. Meine Begleitung und ich steigen an der S-Bahnhaltestelle „Flughafen Berlin-Schönefeld“ in die recht leere und – habe ich es schon erwähnt? – pünktliche S-Bahn ein. Bilder von den famosen Amsterdamer Grachten im Kopf, die abrupt weggewischt werden durch ein dezent aggressives „Fahrkartenkontrolle!“

300 Meter, die richtig kosten

Als S-Bahn-treuer VBB-Umweltkarten-Besitzer (warum zum Teufel heißt die eigentlich so?) eine leicht nervige, aber kaum beachtenswerte Situation. Nach 20 Uhr sowie an Wochenend- und Feiertagen darf eine Begleitung kostenlos mitfahren. Ich muss also nur meinen Geldbeutel vorkramen. Plötzlich faselt der vor Freundlichkeit strotzende Kontrolleur irgendetwas von „räumlicher Ungültigkeit“. Was das denn heiße, wollten wir wissen. Wir erfuhren es gleich:

Der Kontrolleur machte uns darauf aufmerksam, dass meine Monatskarte erst eine Haltestelle nach der Station „Flughafen Berlin-Schönefeld“ Gültigkeit besitze. Wir seien gerade im Gültigkeitsbereich C, die friedliche Eintracht zwischen uns und der Monatskarte beginnt aber erst eine Station später, an der Haltestelle „Grünbergallee“, die im wunderschönen Gültigkeitsbereich B liegt. Während der Kontrolleur uns all dies mit Routine erklärte, waren wir 300 Meter davon entfernt, in Ruhe gelassen zu werden. Aber wir waren Schwarzfahrer. Üble Schmarotzer, die das Wohl der S-Bahn angreifen. Klare Sache.

Lange Rede, kein Sinn: Als Strafgebühr, pardon: „erhöhtes Beförderungsentgelt“, verlangte der Kontrolleur 40,00 Euro pro Person. Sämtliche Bitten unsererseits wurden abgeschmettert: „Da ist ne E-Mail-Adresse, an die Sie Ihre Beschwerde senden können.“ Sprach’s und kontrollierte seiner Dinge.

Ein Bittschreiben – der letzte Versuch

Am 29. Mai also schreibe ich eine Nachricht an besagte E-Mail-Adresse. Angesichts des Saftladens S-Bahn nötige ich mir alle erdenklichen Freundlichkeits-Reserven ab und bitte untertänigst um Kulanz: „Wäre es möglich, lediglich den Betrag für ein Anschlussticket plus eine evtl. Bearbeitungsgebühr zu zahlen?“ und so weiter und so fort. Eine Minute später taucht in meinem Postfach eine automatisierte Eingangsbestätigung auf. Immerhin, diesen technischen Stand hat die S-Bahn schon erreicht.

Doch danach folgt das Schweigen – ein langes Schweigen. Es folgen zwei E-Mails meinerseits, um mich über den Stand der Dinge zu informieren. Zwei automatisierte Eingangsbestätigungen folgen. Große Freude über so viel Service. Die Telefon-Strategie samt erneuter Freundlichkeitsbezeugungen blieb ebenso ergebnislos: Ich solle doch bitte noch etwas warten.

Monate vergingen…

Wir schrieben den 3. September 2012. Ein Vierteljahr war zwischen dem freundlichen Kontrolleur und der ebenso freundlichen Sachbearbeiterin, die ich nun am Hörer hatte, verstrichen. Gut, dann wecken wir keine schlafenden Hunde und hoffen darauf, dass die Angelegenheit einfach verjährt. Es wäre nicht das erste Mal, dass bei der S-Bahn irgendwas irgendwie verjährt. Pech gehabt. Am 12. September erreicht mich eine semi-automatisierte E-Mail, mit dem Hinweis, dass all mein Bitten und Betteln umsonst sei:

„Bei der Fahrausweiskontrolle am 28.05.2012 in der S-Bahn konnten Ihre Freundin und Sie leider keine gültigen Fahrausweise vorzeigen. […] Für uns besteht ein berechtigter Anspruch auf jeweils 40,00 EUR erhöhtes Beförderungsentgelt, da die Liniennetzpläne mit der Aufteilung der Tarifbereiche an allen Bahnhöfen, Automaten und in unseren Zügen aushängen. Sie konnten daher vor Einstieg in die S-Bahn Kenntnis davon nehmen und entsprechend die erforderlichen Anschlussfahrausweise lösen. Eine nachträgliche Zahlung der Beträge für die Anschlussfahrausweise und eines Bearbeitungsentgeltes anstelle der Zahlung der erhöhten Beförderungsentgelte – wie Sie vorschlagen – ist entsprechend der Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs, an den wir auch gebunden sind, nicht vorgesehen.“

Tja, dass die Berliner S-Bahn auf den Gleisen ein Saftladen ist, war mir bekannt. Dass der Saftladen bis in die Büros des Kundenservice reicht, war mir neu. Das war sie also, die kleine, erbärmliche Geschichte von der Berliner S-Bahn. Es waren die teuersten 300 Meter meines Lebens. Aber immerhin fuhr der Zug – God save the Bahn!

Anm.d.Red.: Das Foto oben hat Charles O’Rear aufgenommen und stammt aus den U.S. National Archives.

13 Kommentare zu “Bittschreiben an die S-Bahn oder: Warum eine “räumliche Ungültigkeit” 40 Euro kostet

  1. Tja… ich musste mal 40€ zahlen, weil ich keine Fahrkarte für mein Fahrrad hatte. Es war Wochenende und die Bahn war voll. Ich war in reger Diskussion mit dem Kontrolleur (ich wusste das nicht) und es kamen insgesamt fünf Leute zu mir, die meinten, dass sie mich mitnehmen würden, weil sie dachten ich hätte keine Fahrkarte, die ich wohl hatte. Die haben auch echt geguckt, als ihnen erklärt wurde, dass sie einen Menschen am Wochenende extra mitnehmen könnten, aber doch sicherlich kein Fahrrad – das sei etwas ganz anderes…

  2. Ich frage mich, was dieser Text hier soll. Meiner Meinung nach gehört er auf einen persönlichen Blog o.ä., aber nicht in die Berliner Gazette, deren Themen gewisse Relevanz und Ausrichtung haben.

  3. ich erfreue mich an einer abwechselung, das ist für mich das besondere an der berliner gazette, es gibt ein bild von der welt, das ich so nicht zu sehen bekomme in anderen medien. danke!

  4. Schön das wir alle schon so wunderbare Erfahrungen mit der SBahn gemacht haben… Ich hatte am 01.04. diesen Jahres vergessen meinen Semsterticket-Stempel aufzukleben und wurde trotz mitgeführter Imma brav aufgeschrieben -.-

    @Jon: Ich denke der Autor möchte hier nicht nur seinen persönlichen Frust loswerden, sondern ebenfalls auf das bürokratische Geschwafel, den Pseudo-Kundendienst/die Pseudo-Beschwerdehotline und einen grandiosen Getränkehandel hinweisen ;)

  5. aporpos: Verspätungen und Ärger mit der S-Bahn, es gab in der Berliner Gazette einmal einen schönen Text von einer Person, die etwas unternehmen möchte gegen diese ganze schlimme Welt der Verkehrsbetriebe, und zwar mit interaktiven Fahrplänen auf dem Smartphone, crowdgesourcten Bahnnetz-Karten etc, all das begann offenbar auch mit einem Bittschreiben an die BVG, das findet sich hier:

    http://berlinergazette.de/live-karten-berlin/

  6. Ich verstehe den Grund der Aufregung nicht – C ist C und B ist eben B. Ich verstehe deshalb auch nicht, warum der Text hier (und überhaupt) publiziert wird! Es gibt übrigens noch mehr Haltestellen im C-Bereich, man könnte ja jeder von ihnen einen “Ist die S-Bahn nicht böse”-Text widmen.

  7. In dem geschilderten Fall verstehe ich den Ärger, insbesondere über die Bearbeitung der Anfrage. Der
    Kontrolleur war aber (leider?) im Recht. Ich erinner
    mich an die Hinweise als seinerzeit Schönefeld aus
    AB rausgenommen wurde.
    Kundenfreundlich wäre es, auf diese Zahlgrenzen am
    S-Bhf-Schönefeld deutlich hinzuweisen, hätte im ge-
    schilderten Fall nicht geholfen da Monatskarte.

  8. Was soll das Rumgeheule?

    Ungültiges Ticket ist ungültiges Ticket. Ich kann auch nicht mit einem ICE-Ticket Berlin-Hannover bis nach sonst wohin weiterfahren.

    Infantiles Gejammer über die eigene Unfähigkeit, das Tarifsystem einfach mal >zu verstehenan Regeln zu halten<.

  9. So unbekannt sollte einem Berliner Journalisten und Zeitkartenbeseitzer das Drei-Zonen-System wirklich nicht sein. Um mal nicht zu unterstellen, der Autor hätte es “einfach mal probiert, ob er damit durchkommt”.

    “Es waren die teuersten 300 Meter meines Lebens”

    Vielleicht, vielleicht nicht. Vermutlich waren es wohl vor allem die 300 längsten Meter seines Lebens. Denn vom S-Bahnhof Schönefeld bis zur Grünbergallee sind es etwas über 2000 Meter. Das liest sich natürlich nur nicht so gut in der Presse (oder wollen wir jetzt argumentieren, dass das “Unrecht” ja erst ab dann besteht, als man erwischt wird?)

    Unabhängig davon ist es natürlich wirklich nicht kundenfreundlich in der Tarifgestaltung, den Halt so aus dem Tarifbereich B herauszunehmen. Ungewöhnlich ist es allerdings auch nicht.

  10. betrugsvorwurf an die s-bahn berlin

    ich wurde heute mit einem angeblich ungültigen fahrschein erwischt. ich habe eine sozialkarte zu ermäßigtem preis, hatte mir die sozialkarte für märz gekauft. mir wurde vorgeworfen, da mein ausweis abgelaufen sei, sei auch das ticket ungültig, also im prinzip habe ich völlig sinn- und zwecklos etwas gekauft.

    ich solle nun doch den schwarzfahrertarif zahlen. WIe bitte!!!!!!!

    ich habe die sozialkarte doch nicht umsonst gekauft. ich wollte mit dem kauf der sozialkarte auch nicht schwarzfahren, ich könnte mir ja sonst den sozialausweis wieder neu abstempeln lassen, und wenn ein kontrolleur kommt, kaufe ich die karte nach. den ersten fall mache ich aber im guten glauben, den zweiten im betrügerischer absicht.

    na jedenfalls, erst als ich dem kontrolleur vorwarf, warum er mich belügt, gab er zu, ich könne ja innerhalb einer woche meinen dann gültigen ausweis bei der s-bahn vorlegen(die fahrkarte nicht zu vergessen),
    ich habe aus reiner vergeßlichkeit vergessen, den ausweis zu verlängern. sie berufen sich aufs gesetz, ausweis gilt nur in verbindung mit einer gültigen karte, d.h. also 50:50%. würden sie korrekt handeln, wäre aber die gekaufte karte 60% wert und der ausweis nur 40%. damit könnte ich nachweisen, daß ich eben kein schwarzfahrer bin, ihnen somit auch kein erhöhtes beförderungsentgelt zusteht. für mich ist das legaler betrug, der unterbunden werden muß

    dann würde ich vielleicht nur 7,-EURO zahlen. ich glaube kein wort. tatsächlich fehlt mir jetzt ein arbeitstag, das ausweisverlängerungsamt hat gerade zu, nächste woche kommt das schreiben vom inkassobüro, aus 60,- EURO werden also über nacht 120,-EURO usw.

    BAHNFAHRTEN MÜSSEN MEINER ANSICHT FÜR SOZIAL SCHWACHE UMSONST SEIN,

    damit dieses betrügerische kassemachen aufhört!

  11. Ich muss jetzt sage und schreibe 60 Euro bezahlen weil ich keinen Anschlussfahrschein für 1 Station hatte obwohl ich auch eine Monatskarte besitze welche mich 81 Euro gekostet hat. Ich habe auch mein ganzes Leben immer eine Fahrkarte gehabt und bin nie schwarz gefahren. Und kurz bevor mir die Strafe aufgedrückt wurde, war ich gerade 5 Kilometer gelaufen, anstatt schwarz Bus zu fahren, da ich kein Kleingeld hatte. Und von den Bereichen steht übrigens an den Bahnhöfen gar nichts. Ich will nie wieder BVG benutzen!!! Saftladen! Geldgeiles Dreckspack

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