Ausbau des Kernkraftwerks Hinkley Point: Verzerrt die EU den Wettbewerb im Energie-Sektor?

Das Kernkraftwerk Hinkley Point liegt an der Südwestküste von England. Es besteht aus zwei Anlagenteilen und soll nun um zwei weitere Reaktoren erweitert werden, Hinkley Point C genannt. Eine europaweite Debatte hat sich um den Neubau entsponnen – auf Grund der Beihilfebewilligung der EU-Kommission. Umweltingenieurin und Berliner Gazette-Autorin Tatiana Abarzua kommentiert.

*

Vor zwei Jahren hat die britische Regierung umfangreiche Garantien für das Atomkraftwerk Hinkley Point C vertraglich zugesichert. Nach Meinung der EU-Kommission sind die Regelungen mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Die Regierungen von Österreich und Luxemburg möchten vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Unterstützt werden sie von Unternehmen und einem breiten Bündnis von Initiativen, die Beschwerden bei der Kommission einreichen möchten.

Am 28. April veröffentlichte die Europäischen Kommission Ihre Entscheidung zur Beihilfebewilligung für Hinkley Point C im Amtsblatt. Am Tag der Veröffentlichung begann die achtwöchige Klagefrist. EU- Mitgliedsstaaten und Unternehmen haben das Recht, gegen Entscheidungen der EU-Kommission zu klagen. Die Regierung Österreichs und die Regierung Luxemburgs kündigten an, dass sie gegen die Entscheidung der Kommission zur Zulässigkeit von staatlichen Beihilfen klagen werden.

Die Beihilfebewilligung könnte ähnlich gestalteten Subventionen und umfangreichen staatlichen Garantien für Atomkraftwerke in anderen EU-Staaten den Weg bereiten. Beispielsweise in Polen, Ungarn und Tschechien. Die Bewilligung gilt deshalb als Präzedenzfall, der Fakten für eine Renaissance der Kernenergie schafft. Obwohl weltweit rund 10.000 Tonnen hochradioaktiver Atommüll pro Jahr erzeugt werden. Und weltweit, trotz jahrzehntelanger Suche, noch kein Standort die geologischen Kriterien für ein Endlager erfüllt. Wie der aktuelle Film „Die Reise zum sichersten Ort der Erde“ des Regisseurs Edgar Hagen präzise dokumentiert. Der Filmemacher weist darauf hin, dass der Film nur von den hochradioaktiven Abfällen erzählt. “Hinzu kommt noch ein Vielfaches an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen”, erläutert Herr Hagen auf Nachfrage.

Britische Regierung gewährt AKW-Neubau

Hinkley Point C ist die geplante Ergänzung des bestehenden Kraftwerks Hinkley Point, in Somerset, an der Südwestküste Großbritanniens. Geplant sind zwei zusätzliche Reaktorblöcke. Es handelt sich dabei um Druckwasserreaktoren (European Pressurised Reactor, EPR). Im März 2013 haben die britischen Behörden dem Unternehmen Electricité de France die Baugenehmigung für das AKW erteilt. Ab 2023, und damit 67 Jahre nach Inbetriebnahme des weltweit ersten kommerziell genutzten AKW in Windscale (später Sellafield), soll Hinkley Point C Strom erzeugen. Die geplante Betriebsdauer sind 60 Jahre.

Die Baukosten sind von rund 18 Milliarden Euro auf 31 Milliarden Euro gestiegen. Das gigantische Bauvorhaben wäre der erste AKW-Neubau in Großbritannien seit rund 20 Jahren, und der erste in Europa seit der Katastrophe von Fukushima. Projektträger von Hinkley Point C ist die NNB Generation Company Limited (NNBG), eine Tochtergesellschaft der Electricité de France (EdF). Weitere beteiligte Unternehmen sind Areva, China National Nuclear Corporation und China General Nuclear Corporation.

Sieben Monate nach Erteilung der Baugenehmigung vereinbarte die britische Regierung einen privatrechtlichen Vertrag mit NNBG. Laut Angaben der EU-Kommission gewährt dieser NNBG eine Einnahmesicherheit über einen Differenzvertrag („Contract for Difference“, CfD). Im CfD wurde ein Strompreis von 92,5 britische Pfund pro Megawattstunde Strom festgelegt – rund 12,5 Eurocent pro Kilowattstunde. Zudem soll ein Inflationsausgleich gezahlt werden. Die Laufzeit des CfD beträgt 35 Jahre.

Dadurch soll dem Investor eine nominale Rendite von 10 Prozent gesichert werden. Eine weitere vertragliche Zusage ist eine Bürgschaft, die Kredite in Höhe von 17 Milliarden Pfund (rund 21,6 Milliarden Euro) absichert. Außerdem verpflichtete sich die britische Regierung Kompensationen für Ertragsausfälle zu zahlen, falls Hinkley Point C aufgrund von Marktumständen gedrosselt oder abgeschaltet werden müsste.

Die Haltung der EU-Kommission

Ende 2013 äußerte die Europäischen Kommission erhebliche Zweifel an der EU-Konformität der staatlichen Unterstützung der britischen Regierung für Hinkley Point C. Sie leitete am 7. März 2014 ein offizielles Beihilfeprüfungsverfahren ein. In ihrer Stellungnahme steht, dass die Vereinbarung der britischen Regierung „den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen droht“. Zudem sei weltweit noch kein Druckwasserreaktor in Betrieb. In Bau befinden sich EPR in Finnland, Frankreich und China.

Am 8. Oktober 2014, drei Wochen vor Ende des Mandats, änderte die damalige Kommission ihre Meinung zum Projekt Hinkley Point C. Bei ihrer vorletzten Sitzung genehmigten die Kommissare die staatliche Beihilfe (Support SA.34947). Wie Spiegel Online an dem Tag berichtete, wurden die Subventionen für Hinkley Point mit nur einer Stimme Mehrheit gebilligt (16 Stimmen). Von den 28 Kommissaren stimmten 5 dagegen, 6 waren dem Treffen ferngeblieben, 1 enthielt sich.

Die Entscheidung der Kommission ist ein Affront gegenüber Akteuren im Bereich der Erneuerbaren Energien, da seit Juli 2014 Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen gelten sollen. Diese dienten bei der letzten Änderung des Gesetzes für Erneuerbare Energien (EEG) als Vorgabe für die Einführung eines Ausschreibungsmodells für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Klagen vor dem EuGH und Beschwerden bei der Kommission

Die Regierungen von Österreich und von Luxemburg werden eine Nichtigkeitsklage beim Gericht der EU, einer Unterinstanz des EuGH, einbringen. Auf einer Pressekonferenz am 24. April äußerten Umweltverbände, dass sich möglicherweise Dänemark und Schweden der Klage anschließen werden. Auch die Oekostrom AG, Greenpeace Energy und die Stadtwerke Schwäbisch Hall erwägen Klagen.

Nach Ansicht der Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH (EWS) sei die Entscheidung der Kommission eine Genehmigung wettbewerbsfälschender Beihilfen. Zudem habe keine Ausschreibung für Hinkley Point C stattgefunden. EWS hat auf ihrer Website die Beschwerde veröffentlicht, die sie der Kommission übersendet haben. In der Beschwerde wird die neu gewählte Kommission aufgefordert, den Beschluss der vorherigen EU Kommission aufzuheben.

Unterstützt von 32 Initiativen, haben Sie die Kampagne Kein Geld für Atom – Stoppt Brüssel! gestartet. Auf diesem Weg laden sie EU-Bürger ein, sich an die Beschwerde der EWS anzuschließen. Der Aufruf ist auch auf Englisch und Französisch formuliert.

Auf der Pressekonferenz vom 24. April verkündete Sebastian Sladek, Geschäftsführer der EWS, dass das Bündnis die Beschwerden in den nächsten Wochen im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Aktion an die EU-Kommission übergeben werde. Das solle zeitnah mit der Einreichung der Klagen Österreichs und Luxemburgs vor dem EuGH erfolgen. Bis Ende April haben über 75.000 Menschen die Beschwerde der EWS unterstützt. Rund 7.500 haben Ihre unterschriebenen Erklärungen auf dem Postweg zugesandt.

Entscheidung mit großer Tragweite

Auf Rückfrage erklärt Tanja Gaudian, Mitarbeiterin der Presseabteilung von EWS, es entstehe gerade eine europäische Bürgerbewegung. Das Netzwerk der Unterstützer umfasst auch Réseau Sortir du nucléaire und Enercoop in Frankreich, sowie die britische Initiative Stop Hinkley. Gaudian erklärt, für das AKW-Projekt Hinkley Point C gäbe es „rein formell keine aufschiebende Wirkung durch die Klage vor dem EuGH“.

Dennoch ist sie der Meinung, dass Hinkley Point C vielleicht gar nicht gebaut wird. Sie weist darauf hin, dass die Finanzierung des AKW noch nicht geklärt sei. „So lange Rechtsunsicherheit herrscht, leben die Investoren mit dem Risiko, dass die Subventionen nicht klappen.“ Vor allem die beteiligten chinesischen Unternehmen seien verunsichert. Ein weiterer Aspekt der Beschwerde der EWS vor der Kommission ist, dass die Initiatoren damit an die Bundesregierung appellieren, sich der Klage von Österreich und Luxemburg anzuschließen.

Anm.d.Red.: Die EU-Koordination des Deutschen Naturschutzrings gibt einen informativen Überblick dazu, wie Beschwerden zu Richtlinien, Verordnungen oder Entscheidungen an die EU-Kommission gerichtet werden können. Die Fotos zeigen das Kernkraftwerk Hinkley Point und stammen von der betreffenden Wikipedia-Seite.

Ein Kommentar zu “Ausbau des Kernkraftwerks Hinkley Point: Verzerrt die EU den Wettbewerb im Energie-Sektor?

  1. Ganz aktuell: Beim Petitionsausschuss des Bundestags wurde eine Petition zur Unterstützung der Nichtigkeitsklage Österreichs gegen die Subventionen für Hinkley Point C eingereicht (Petition #55792). Diese kann seit 24.06. mitgezeichnet werden.
    LINK: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_11/_08/Petition_55792.nc.html

    Petitionen beim Bundestag sind etwas aufwendiger als andere Online-Petitionen. Denn vor der ersten Beteiligung muss man sich anmelden. Doch die Mühe lohnt sich: Bei einer hohen Anzahl von Unterstützern der Petition (50.000 oder mehr) wird über die Petition im Petitionsausschuss öffentlich beraten.

    Diese Petition wurde fast zu spät online gestellt, denn am 2. Juli wird der Bundestag über eine Klage gegen die Hinkley-Point-C-Milliardensubventionen abstimmen!!! Also am besten gleich mitzeichnen!!

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.