Heute schon gedeckelt?

Irgendwie ist diese ganze Entwicklung in der Urheberrechts- gesetzgebung nicht mehr mein Thema. Dennoch scheint es noetig, ab und zu ein paar Bemerkungen dazu zu machen. Wenn mich nicht alles taeuscht, ist neulich in dritter Lesung die Umsetzung einer EU-Richlinie verabschiedet worden.

Danach sollen Abmahngebuehren im Falle von Urheberrechtsvergehen gedeckelt werden. Das meint, es gibt da eine Obergrenze fuer derartige Gebuehren und die liegt bei 100 Euro, in einer frueheren Version des Gesetzesentwurfs waren [nur] 50 Euro vorgesehen. Heisst das also, Freude zeigen?

Ja und Nein. Diese Deckelung greift nur im Fall eines Verstosses im nicht-gewerblichen Ausmass. Das ist ein feiner Unterschied, der ums Ganze geht. Im Zentrum steht nicht in erster Linie das Vorhaben, mit diesen Verstoessen ein Geschaeft zu machen, sondern so zu handeln, als taete man das gewerbsmaessig. Und das gibt schoen was her fuer Interpretationen des Sachverhalts. Man meint, das allerdings im Griff zu haben. An sich ist dies jetzt eine gute Sache, weil man hoffen darf, dass nicht mehr von Pornofilmen bis zu Konzertmitschnitten alles ueber einen Kamm geschoren wird und die Staatsanwaltschaften nicht mit solchen Sachen zugeballert werden.

Was der Musikindustrie Recht war, war es am Ende auch dem schnoedesten Filmverleiher. Allerdings sollte man auch die simple Tatsache nicht verschweigen, dass fast ueberall ein eventuell notwendiger Lizenzerwerb fehlte. Aber das alles funktioniert nicht, ohne zugleich eine Kroete schlucken zu muessen. Der Auskunftsanspruch gegenueber Internetprovidern soll, so habe ich es verstanden, nicht mehr nur ueber den Weg einer Strafanzeige funktionieren. Das hat immer die zwei Seiten. Da stehen Datenschutz und Ueberforderung von Staatsanwaltschaft gegen die Ahndung von Delikten, die das Urheberrecht eben so definiert hat.

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