• Freie Musik

    Seit geraumer Zeit existiert im Internet ein Phaenomen namens freie Musik. Ganz im Sinne der Open Source- Bewegung, welche die Foerderung und Verbreitung von freier Software zum Ziel hat, geht es der freien Musik um die Verbreitung von nicht kommerzieller Musik. Somit arbeitet der Musikindustrie subversiv entgegen.

    Freie Musik bildet folglich den Gegenpol zum kommerziellen Geschaeft mit Musik und tritt fuer eine Gesellschaft ein, die mehr Wert legt auf Freiheit und Kultur, als auf Konsum. Wichtigste Vorraussetzung fuer freie Musik, um sie als solche bezeichnen zu koennen, ist die Lizenz unter der ein Interpret sein Werk anbietet.

    Die wichtigste ist die Creative Commens License. Veroeffent- licht ein Kuenstler seine Musik unter dieser, stellt er sie unwiderruflich der Oeffentlichkeit zur Verfuegung, verzichtet auf jede Form von Verguetung und das auf unbegrenzte Zeit. Die GEMA kann somit keinen Anspruch auf Zahlungen erheben, auch nicht nach einem spaeteren Eintritt des Kuenstlers. Fuer Nutzer oder Hoerer dieser Musik entstehen keine Kosten. Jedoch schliesst die CC-Lizenz fast immer eine kommerzielle Nutzung aus. Ausserdem duerfen bearbeitete Stuecke nur zu denselben Bedingungen weitergegeben werden. So ist ein staendiger Rueckfluss in den freien Pool gegeben.

    Die Verbreitung von freier Musik erfolgt fast ausschliesslich ueber das Internet. Denn um wirklich CDs oder Platten pressen zu koennen, fehlt der Szene schlichtweg das notwendige Budget. Auf der anderen Seite ist es auch gar nicht das Ziel vieler Kuenstler auf greifbare Medien zurueckzugreifen, denn sie verstehen sich als Gegenstueck zur herkoemmlichen Musikindustrie. Autoren von freier Musik schliessen sich oft auf Netlabels bzw. Plattformen zusammen um gemeinsam ihre Musik zu vertreiben, zu bewerten und zu diskutieren.


4 Kommentare zu Freie Musik

  • eines meiner liebsten netlabels ist aerotone...
  • Stimmt und stimmt auch nicht, Michael. Gerade erst ist es in Dänemark gelungen, eine CC-Lizenz zusammen mit einer Verwertungsgesellschaft zu lizenzieren. iRights.info hat darüber berichtet. http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews[tt_news]=348&cHash=9b1f0605f8

    Das ist zwar vernünftig, macht die Sache aber noch einfacher für die Nutzer ;-)

    (Die Sachen an die GEMA gehen ja am Ende an die Künstler [abzüglich Bearbeitungspauschalen]. Nur mal als Ergänzung).
  • michael am 08.02.2008 15:46
    @hufi: ja, da hast du Recht. Das ist dann wohl aber doch eher die Ausnahme und betrifft in diesem Fall ja auch nur die dänische Verwertungsgesellschaft.
    http://de.creativecommons.org/
  • Stimmt. Übrigens soll auch die BUMA/STEMRA (Niederlande) seit November ähnliches probieren. Allerdings als Probephase für ein Jahr.

    Nach meinem Wissen, das sei hinzugefügt, spielt das Land in der EU keine Rolle mehr. Seit dem schönen Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften kann das Urhebende frei in Europa wählen. Also auch einen Wahrnehmungsvertrag statt mit der GEMA mit der KODA oder der BUMA/STEMRA abschließen. Niemand in Deutschland muss der GEMA beitreten, wenn er einer Verwertungsgesellschaft beitreten möchte. Er hat die freie Wahl in der EU.

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