Verbotene Filme

Vor einer Woche trafen in Berlin WissenschaftlerInnen, JuristInnen und MedienkünstlerInnen aufeinander, um in der Deutschen Kinemathek über “Verbotene Filme” zu diskutieren. Ein Schwerpunkt ihrer Diskussion waren „Filme, die es gar nicht geben dürfte”. Es ging dabei um Ästhetik, Politik und rechtliche Bedingungen der Mashup-Kultur.

Die Herren Zensoren, mit denen sich noch ein Heinrich Heine herumschlug, gibt es nicht mehr. Doch auch, wenn Artikel 5 des Grundgesetzes die Freiheit der Kunst garantiert, gibt es Filme, die nicht gedreht werden oder nicht mehr gezeigt werden. Die Verbotsmechanismen, konstatierte Paul Klimpel in seiner Einführung, seien heute komplexer und verborgener, auch wenn es keine Vorzensur mehr gibt.

Regisseur Hannes Stöhr gab zu bedenken, mit Blick auf andere Generationen solle man mit den Worten Verbot und Zensur vorsichtig sein – und gab gleichwohl das Stichwort vor: zwischen der Filmidee und ihrer Umsetzung stehe der „juristische Wahnsinn“.

Konsens: Es besteht Reformbedarf beim Urheberrecht

Wie unendlich verzweigt die Rechteketten bei der Herstellung eines Mash-Ups sind, führte Till Kreutzer exemplarisch anhand des Videos Gimme the Mermaid von Negativland aus. Für Film- und Musikausschnitte müssen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Bearbeitungs-, Aufführungs- und Online-Rechte geklärt werden, sämtliche Anspruchsberechtigten sind dabei einzeln ausfindig zu machen.

Fazit Kreutzer: Schon ein solcher Fünfminutenfilm könne „unmöglich rechtmäßig produziert und verwertet werden“. Folge eines Urheberrechts, dessen Grundannahmen – dass etwa jede einzelne Nutzung autorisiert werden muss – die künstlerische Produktion zunehmend behinderten, statt sie zu schützen.

Auch wenn die nationalen Rechtsprechungen differieren und das amerikanische Copyright eine Fair-Use-Klausel kennt: dass hier Reformbedarf besteht, war weitestgehend unumstritten.

“Wir klären keine Rechte”

Wie sich die neuen technischen Bedingungen auf künstlerische Produktionsweisen und Ästhetik auswirken, diskutierte das Panel “Das Internet als Kunstmaschine”, moderiert von Valie Djordjevic. Die Künstlerin Susanne Gerber merkte an, dass die digitale Verfügbarkeit einen Einbruch darstelle, für den noch keine angemessenen Metaphern und Bilder gefunden seien.

Gleichzeitig lege sich die juristische Debatte darüber und enge die entstandenen Freiräume ein. Verlässt die Kunst den elitären Zirkel, wenn Avantgarde-Videos bei YouTube neben Katzenfilmchen stehen und von jedem kommentiert werden?

Die eigentliche Verfahrensweise und der künstlerische Ansatz blieben zwar unverändert, bemerkte Stefan Eckel vom Videokollektiv reproducts auf diese Frage. Verändert hätten sich jedoch die Wege, die die Arbeiten nehmen: Der Adressatenkreis eines Werks sei nicht mehr kontrollierbar, wie es etwa im Museum der Fall war.

Die Urheberrechtsdebatte stand auch bei der Ästhetik-Session immer im Raum, wenngleich die im engeren Sinne künstlerischen Arbeiten hier eine Art Narrenfreiheit genössen, so Susanne Gerber – was sei denn auch bei Künstlern an Schadensersatz zu holen?

In der Kunst, so Kuratorin Kathrin Becker, seien härtere Auseinandersetzungen allenfalls eine Zeitfrage. Eine Art robusten Pragmatismus in Urheberrechtsfragen hingegen demonstrierte Stefan Eckel: „Wir klären keine Rechte, wir denken, dass Fernsehen, Presse und so weiter frei sind.”

Remixen als politische Erfahrung

Mit der politischen Dimension von Mash-Ups und Remixen befasste sich das von Ilja Braun moderierte Panel “Arts and politics”. Die Videokünsterlin Elisa Kreisinger sah im Copyright selbst die Frage nach der Politik angelegt: Fair Use sei ein Bestandteil von Free Speech.

Doch auch Fair-Use-Produktionen haben zunehmend mit Löschungsaufforderungen und den automatisierten Filtersystemen der Videoplattformen zu kämpfen, die dort nach (vermeintlich) geschützten Inhalten suchen. Kreisinger musste das bereits ausfechten. Die Arbeit mit found footage sei zunächst einfach eine weitere Kulturtechnik. Das Remixen, so Kreisinger, sei aber auch deshalb eine politische Erfahrung, da es die Medienkonzerne entmachte, deren Inhalte angeeignet und umgewidmet würden.

Regisseur Johan Söderberg argumentierte in dieselbe Richtung: Remix-Techniken betrachtete er im Kern als Handwerk – doch ihr politischer Wert liege darin, filmische Techniken entwickelt zu haben, mit denen Ideen auf neue Art erzählbar werden. Die Kreativität der Massen habe zu- und nicht abgenommen, so Peter Conheim vom Künstlerkollektiv Negativland.

Man müsse das Urheberrecht bis in seine Grundfesten überdenken, wenn das Material ohnehin verfügbar ist: „Die Schleusen sind offen“, nur die Monetarisierung sei weiterhin unklar. Doch immerhin: „It’s all about fun”, so Elisa Kreisinger.

(Anm. d. Red.: Das Symposium “Verbotene Filme” wurde von iRights.info und der Deutschen Kinemathek veranstaltet. Dieser Bericht und mehr Informationen zum Symposium finden sich auf iRights.info.)

2 Kommentare zu “Verbotene Filme

  1. Es sind ja auch so viele Filme im Rechtelimbo gefangen wegen ungeklärter Musiklizenzen und so weiter. Da wird dann für DVD-Auswertung meist einfach generisches Gedudel untergelegt – kann aber ja auch ganz nett sein, manchmal.

  2. Ich finde es ein Unding, dass der Kunst durch Gesetze, die sie eigentlich unterstützen sollen, solche Grenzen gesetzt werden. Da hilft es doch meist nur, unfreiwillig, “underground” zu sein, oder?

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